München (tö). Immer mehr Menschen nutzen die neu eingeführte “Digitale Rentenübersicht” der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Nach Angaben der DRV besuchten bis zum 31. Dezember 2025 etwa 4,8 Millionen Personen den öffentlichen Bereich der Webseite www.rentenuebersicht.de. 320.000 davon haben sich registriert. “Sowohl die Zahlen der Besucher als auch der registrierten Personen steigen damit kontinuierlich”, teilte eine Sprecherin der DRV Bund auf Anfrage von ihre-vorsorge.de mit. Gemessen an den mehr als 35 Millionen aktiv Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer des neuen Service aber noch gering. Die Digitale Rentenübersicht soll helfen, den Stand der eigenen Altersvorsorge mit wenigen Klicks einzusehen und so die persönliche Vorsorgeplanung fürs Alter erleichtern.
Ablesen lässt sich in dem Portal nicht nur, welche Rentenansprüche man bisher erworben hat und welche gesetzliche Rente einmal im Ruhestand zu erwarten ist. Man kann auch nachschauen, wie hoch die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind, zumindest zum Teil. So können Versicherte von mittlerweile 700 Vorsorgeeinrichtungen ihre persönlichen Daten einsehen. Damit sind laut DRV “im Grunde” alle dieser Anbieter, die Daten liefern müssen, an das Portal angebunden. Die Liste der bisher und demnächst angemeldeten Versorgungseinrichtungen finden Interessenten auf der Homepage der Rentenübersicht, und zwar hier.
Anbieter von sogenannten Direktzusagen in der betrieblichen Altersversorgung und berufsständische Versorgungswerke sind allerdings nicht zur Teilnahme verpflichtet, was in der Vergangenheit immer wieder kritisiert wurde. Daran dürfte sich vorerst auch nichts ändern. “Eine Teilnahme ist aktuell nicht vorgesehen”, teilte die DRV Bund weiter mit. Der Grund: Verpflichtend ist die Teilnahme unter anderem nur dann, wenn die Vorsorgeeinrichtung eine sogenannte jährliche Standmitteilung erstellt, in der über die bisher erworbenen Ansprüche informiert wird. Diese Standmitteilung ist die Grundlage zur Übersendung der Daten an die Digitale Rentenübersicht. Berufsständische Versorgungswerke sind laut DRV aber nicht verpflichtet, jährlich Standmitteilungen zu erstellen.
Auch beim nicht ganz unkomplizierten Registrierungsverfahren wird sich vorläufig nichts ändern. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich unter anderem mit Hilfe eines Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) und der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer auf dem Portal anmelden. Sogar das Bundesfinanzministerium sprach in einem Monatsbericht von einem “vergleichsweise aufwendigen Authentifizierungsprozess”, der “mit Sicherheit” einer der Gründe für die bislang eher geringe Anzahl an registrierten Nutzenden sei.
Hierzu teilte die Rentenversicherung mit: “Für die erstmalige Registrierung ist ein Verfahren mit dem Sicherheitsniveau ”Hoch" notwendig." Dies biete derzeit nur die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises. Mittelfristig erwartet die DRV aber eine “nutzerfreundliche Anwendung”, wenn die sogenannte EUDI-Wallet Ende 2026/Anfang 2027 bereitgestellt werde, allerdings auch nur dann, wenn man nach einer bereits erfolgten Registrierung wieder das Portal aufsucht und sich dafür erneut anmelden muss. Die European Digital Identity Wallet (kurz: EUDI-Wallet) ist eine digitale Brieftasche, die von der Europäischen Union eingeführt wird. Der digitale Speicher soll er ermöglichen, wichtige Dokumente wie Personalausweis, Führerschein und Krankenkassenkarte direkt auf dem Smartphone zu speichern und diese europaweit zu nutzen. Ziel ist es, EU-Bürgerinnen und Bürger eine elektronische Identität zu bieten und so den Zugang zu Online-Diensten zu vereinfachen.
