Die Digitale Rentenübersicht: Gute Hilfe bei der Ruhestandsplanung
Seit Anfang 2025 sind Altersvorsorgeeinrichtungen, die eine jährliche Standmitteilung ausstellen, zur Anbindung an das Portal www.rentenuebersicht.de verpflichtet. Stand Ende März 2025 konnten Versicherte von knapp 700 Einrichtungen von der AGER Lebensversicherung AG bis zur Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG ihre Alterssicherungsansprüche digital abrufen. Die Deutsche Rentenversicherung spricht davon, dass bis Ende Januar 2025 mehr als 3,1 Millionen Menschen das Portal genutzt haben. Was die Übersicht bringt und wie sie funktioniert.
Beschlossen wurde die Einrichtung des Portals www.rentenuebersicht.de mit dem Rentenübersichtsgesetz (Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht) vom 11. Februar 2021. Ziel des Gesetzes ist es Transparenz und Klarheit bezüglich der individuellen Absicherung aus allen drei Säulen der Alterssicherung (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge) zu schaffen. Betreut und verwaltet wird das Projekt durch die Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR), die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund geführt wird. Nach einer Testphase begann Anfang 2025 der Regelbetrieb des Portals.
Welche Ansprüche sind in der digitalen Übersicht nicht vertreten?
Die Verpflichtung zur Anbindung an das Portal gilt nicht, wenn eine Einrichtung weniger als 1.000 Vorsorgeansprüche verwaltet. Für kleine Versorgungsträger ist die Beteiligung damit freiwillig. Darüber hinaus besteht für einen erheblichen Teil der betrieblichen Versorgungsträger nicht die Verpflichtung, Standmitteilungen an ihre Kunden zu verschicken. Tun sie das nicht, so sind sie auch nicht an das Portal angebunden. Zudem gilt: Anderes Vermögen, wie Immobilien, Guthaben auf Spar-, Festgeldkonten oder Fondsvermögen, wird nicht erfasst. Das gilt auch für Vorsorgeprodukte wie Risikolebensversicherungen und Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherungen. Auch Ansprüche in der Beamtenpension und in den Versorgungswerken der freien Berufe werden aktuell (noch) nicht erfasst.
Kann ich nach einem Klick meine kompletten Ansprüche sofort sehen?
Leider nein. Sie müssen sich auf der Plattform anmelden (mehr dazu weiter unten), Ihre Steueridentifikationsnummer eingeben und eine Anfrage starten. Dabei wählen Sie aus der Liste der angebundenen Vorsorgeträger diejenigen aus, bei denen Sie fürs Alter vorgesorgt haben. Eine Liste der bisher angebundenen Vorsorgeeinrichtungen finden Sie auf www.rentenuebersicht.de unter „Funktionsweise“ (Vorsorgeeinrichtungen). Diese wird stets aktuell gehalten. Stand 10.3. 2025 enthielt die Liste 816 Einrichtungen.
Die Anfrage bei den Einrichtungen läuft dann über Ihre Steuer-ID. Das bedeutet: Ist bei einem Vorsorgeträger diese ID gespeichert – meist ist das so – dann gibt es ein „Match“. Die Daten werden dann automatisch ans Portal gemeldet. Es kann allerdings einige Tage dauern, bis die Daten vorliegen. „Erste Ergebnisse zu Altersvorsorge-Ansprüchen können sofort, also "just in time" oder in höchsten fünf Tagen verfügbar sein“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage. „Aktuell erhalten die Nutzenden keine automatische Benachrichtigung über den Eingang der angeforderten Informationen.“ Dies sei jedoch angedacht, um das Portal entsprechend dem Nutzenden-Feedback stetig weiterzuentwickeln“, heißt es bei der DRV Bund. Das bedeutet: Aktuell muss man nach einer Wartezeit (Empfehlung: 5 Tage) nochmals nachschauen, welche Daten eingetroffen sind.
Viele dieser Daten habe ich ohnehin …
Das mag sein, bei dem einen oder anderen verschwinden beispielsweise die Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung schnell im Papierkorb. In jedem Fall müssten Sie – um einen Überblick zu bekommen – die verschiedenen Mitteilungen der jeweiligen Träger zusammensuchen. Im Portal www.rentenuebersicht.de erhalten Sie die Infos gebündelt und nach den gleichen Prinzipien aufgebaut auf einen Blick.
Kann ich auch Ansprüche, die für mich aktuell unauffindbar sind, über das Portal entdecken?
Das ist möglich. Beispiel: Die Firma, bei der Sie ursprünglich Betriebsrentenansprüche erworben haben, existiert nicht mehr. Der Versorgungsträger ist unbekannt. In solchen Fällen kann man an die Plattform sozusagen eine "Blindanfrage" stellen. „Sie können im Portal gern eine Anfrage an alle bisher angebundenen Vorsorgeeinrichtungen auslösen“, erläutert das Team der digitalen Rentenübersicht hierzu auf Anfrage und erklärt: „Haben Sie bei einer dieser Vorsorgeeinrichtungen einen Anspruch, wird Ihnen dieser im Portal angezeigt.“ Voraussetzung ist dabei allerdings,
- a) dass der Versorgungsträger in das Portal eingebunden ist und
- b) bei diesem Träger Ihre Steuer-ID gespeichert ist. Ansonsten geht eine solche Blindanfrage ins Leere.
Vergessene Betriebsrentenansprüche
In ihrem Newsletter „rentenupdate“ erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund, die digitale Rentenübersicht stelle sicher, „dass bestehende Rentenansprüche jedem Einzelnen überhaupt bekannt sind. Gerade nach häufigen Arbeitgeberwechseln kann es dazu kommen, dass Anwartschaften in der betrieblichen Altersvorsorge vergessen und damit nicht in Anspruch genommen werden.“
Kann ich die Rentenübersicht auch in Papierform erhalten?
Nein. Natürlich können Sie sich die digitalen Daten nach der Registrierung auf dem Portal ausdrucken. Aber analog können Sie die Daten nicht erhalten, Sie können Sie nur elektronisch, also per Smartphone oder auf Ihrem PC einsehen und abrufen. Tipp: Es kann übrigens sehr sinnvoll sein, die Daten entweder auf Ihrem PC zu speichern oder auszudrucken. Auf der Plattform wird Ihnen nämlich nur angezeigt, welche Altersvorsorgeansprüche Sie aktuell bei den jeweiligen Versorgungsträgern erworben haben. Die „Historie“ wird nicht dargestellt. Wenn Sie also künftig überprüfen wollen, wie sich Ihre Altersvorsorge entwickelt hat, ist sicher ein Ausdruck des jetzigen Standes sinnvoll.
Bin ich künftig gezwungen, die digitale Rentenübersicht zu nutzen?
Nein. Die Nutzung ist völlig freiwillig. Und auch bei den jährlichen Standmitteilungen auf Papier bzw. per E-Mail ändert sich nichts. Diese erhalten Sie weiterhin von den einzelnen Trägern per E-Mail oder Briefpost.
Bietet das Portal auch Beratung zu meiner Altersabsicherung?
Nein. Es geht nur darum, Ihnen eine Übersicht über Ihre Ansprüche zu geben. Die gesammelten Infos können Sie dann für eine weitergehende Beratung beispielsweise bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nutzen.
Was gilt, wenn ich Fragen zu einzelnen Versorgungsansprüchen habe, etwa zu einer Betriebsrente?
Dann müssen Sie das mit dem jeweiligen Versorgungsträger klären, das Portal ist hierfür nicht zuständig.
Wie melde ich mich an?
Das Verfahren ist leider nicht ganz unkompliziert. Wer sich digital gut auskennt, also zu den sogenannten Digital Nativs gehört, wird keine Schwierigkeiten haben. Für alle anderen der Hinweis: Die kleine Anstrengung, das Verfahren zu bewältigen, lohnt sich. Denn das im folgenden skizzierte Verfahren werden Sie wohl künftig bei immer mehr öffentlichen Dienstleistungen nutzen können (und ggf. müssen) – und nicht nur bei der digitalen Rentenübersicht.
Um das Portal nutzen zu können, müssen Sie folgende vier Voraussetzungen erfüllen bzw. Vorbereitungen treffen:
- Sie benötigen ein Smartphone oder Tablet, das NFC-fähig ist. NFC steht für „Near field Communication“. Das bedeutet: Das Gerät muss zur kontaktlosen Datenübertragung fähig sein. Auch wenn Sie selbst keine Kreditkarte nutzen, kennen Sie das beispielsweise aus dem Supermarkt, wenn Kunden, um zu bezahlen, Ihre Kreditkarte an das Kartenlesegerät halten, das an die Kasse angeschlossen ist. Vermutlich wissen Sie, ob Ihr Smartphone hierzu in der Lage ist. Wenn nicht: Geben Sie in die Browserzeile Ihres PC https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete/ ein. Hier finden Sie eine Liste der Smartphones, die diese Technologie nutzen.
- Sie müssen eine „offizielle“ Software des Bundes auf Ihr Smartphone herunterladen und installieren. Die entsprechende App finden Sie, indem Sie in der Browser-Zeile „Ausweis-App“ eingeben.
- Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, auch elektronischer Personalausweis genannt. Bei Ausweisen, die ab dem 15.7. 2017 ausgestellt wurden, ist die Funktion aktiviert. Wenn Sie noch einen älteren Personalausweis haben und diesen noch nicht aktivieren haben lassen, können Sie dies in Ihrem Bürgeramt kostenlos vornehmen lassen.
- Um Ihren Personalausweis NFC-fähig zu machen, benötigen Sie eine sechsstellige PIN-Nummer. Dazu haben Sie vor einigen Jahren vom Bundesinnenministerium einen PIN-Brief erhalten. Darin haben Sie eine Anleitung bekommen, wie Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen können. Erst danach ist Ihr Personalausweis online einsetzbar. Wenn Sie den Brief verlegt haben, können Sie kostenfrei in Ihrem örtlichen Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt? Dann geht’s weiter: Öffnen Sie nun auf Ihrem Smartphone oder Tablet die Seite www.rentenuebersicht.de. Wählen Sie hier im Kasten rechts die Option „Anmelden“ und lassen sich durch das weitere Verfahren führen. Besonders wichtig: Halten Sie Ihre Steuer-ID bereit – falls Sie diese nicht schon auswendig können.
