Berlin (hib/sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihre Bearbeitungszeiten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach konnte die DRV Nord – der regionale Rentenversicherungsträger für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – ihre durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Berechnung von Schäden aus Schwarzarbeit binnen Jahresfrist von 220 auf 102 Tage verkürzen, die bundesweit agierende DRV Bund von 117 auf 49 Tage.
Zur Verfolgung der Schwarzarbeit arbeitet der Zoll mit der DRV zusammen, die den Schaden bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen berechnet. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Schadenberechnungsdauer von verschiedenen Faktoren abhänge, etwa der Anzahl der betroffenen Beschäftigten. Die Regierung hat nach eigenen Angaben keine eigenen Kenntnisse darüber, dass Strafverfahren aufgrund einer verzögerten oder nicht erfolgten Schadensberechnung seitens der DRV eingestellt wurden.