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DRV Nordbayern wehrt sich gegen Kürzung der Steuerzuschüsse zur Rente

Fränkischer Regional-Rentenversicherer: Es kann nicht sein, dass Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, erneut systemwidrig über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden.

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DRV Nordbayern wehrt sich gegen Kürzung der Steuerzuschüsse zur Rente

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Bayreuth (sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Nordbayern wehrt sich gegen die geplante weitere Kürzung der gesetzlich geregelten Steuerzuschüsse zu den Rentenkassen. „Um das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, müssen die Zusagen des Bundes verlässlich bleiben", erklärte am Donnerstag der Vorstandsvorsitzende der DRV Nordbayern, Stephan Doll (Bild). "Es kann nicht sein, dass Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, erneut systemwidrig über die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden. Schon bei der Finanzierung der Grundrente ist dies geschehen“, so Doll. 

Hintergrund des Vorstoßes der DRV Nordbayern ist eine im Entwurf zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vorgesehene weitere Kürzung des Erhöhungsbetrages zum zusätzlichen Bundeszuschuss um jährlich 600 Millionen Euro zwischen 2024 und 2027. Damit würden die Beitragszahler der Rentenversicherung aufgrund der Kosten der sogenannten Grundrente - offiziell: des Grundrentenzuschlags - mit rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich belastet, heißt es in einer Mitteilung des fränkischen Regional-Rentenversicherers. Der 2020 im Gesetzgebungsverfahren für den Grundrentenzuschlag zugesagte Ausgleich der durch den Zuschlag entstehenden Mehrkosten bei der Rentenversicherung über einen erhöhten Bundeszuschuss laufe durch dessen jetzt geplante Kürzung “ins Leere”. 

“Der Bund entzieht sich dadurch seiner Finanzierungsverantwortung und überträgt die Ausgaben auf die Beitragszahler. Kürzung auf der einen und zusätzliche Belastungen auf der anderen Seite untergraben Vertrauen”, so die DRV Nordbayern. Und Stephan Doll, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender und Vertreter der Arbeitnehmerseite in der Selbstverwaltung des Rentenversicherers, ergänzt: „Für das Vertrauen in den Sozialstaat als Ganzes und die gesetzliche Rentenversicherung ist es essenziell, dass die Zusagen des Bundes für die Finanzierung dieser Leistungen verlässlich bleiben.“

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