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DRV Rheinland-Pfalz: Neue Jahrgänge in Grundrenten-Prüfung

Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Grundrente sind zwischen Pfalz, Rhein und Eifel nun alle Renten mit Beginn seit 1992 an der Reihe.

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Hans-Georg Arnold, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz – Bild: DRV Rheinland-Pfalz

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Speyer (dpa/lrs). Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Grundrente sind in Rheinland-Pfalz nun alle Renten mit Beginn seit 1992 an der Reihe. „Auch das geht nur in Etappen”, sagte der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz, Hans-Georg Arnold, der Deutschen Presse-Agentur. Die Prüfung dieser Jahrgänge sei im gerade angelaufenen Jahr gestartet. Insgesamt muss die Rentenversicherung in dem Bundesland rund 641.000 Renten überprüfen. Dieser Vorgang laufe automatisch. „Niemand muss einen Antrag stellen”, betonte Arnold.

Die aufwendige Prüfung hat den Angaben zufolge im vergangenen Herbst begonnen und soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Als erstes waren die Bezieherinnen und Bezieher an der Reihe, die zur Rente Grundsicherung erhalten, also Menschen mit kleinem Einkommen im Alter, die ergänzend Sozialleistungen beziehen und daher von der Grundrente besonders profitieren können. Dann folgten Menschen mit Rentenbeginn vor 1992. Zudem prüft die Rentenversicherung nach eigenen Angaben seit vergangenem Juli bei allen Neuanträgen die Grundrente automatisch mit.

Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzamt funktioniert

Die für die fälligen Einkommensprüfungen aufgebaute "Datenautobahn" zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden funktioniere gut, berichtete der Sprecher. "Für die Rentnerinnen und Rentner hat das den Vorteil, dass sie selbst nicht aktiv werden müssen." Anspruch auf die Grundrente haben laut Rentenversicherung Bezieherinnen und Bezieher einer Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.

Weitere Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, also Zeiten mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung oder Pflege sowie mit Leistungen wegen Krankheit oder Reha. Grundrente wird gezahlt für Zeiten mit einem Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, höchstens aber für 35 Jahre. Einkommen über einem Freibetrag von monatlich 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Ehepaaren wird laut Rentenversicherung angerechnet.

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