Frankfurt/Main (sth). „Ältere Rentner in Ostdeutschland zahlen teils mehr Steuern als ihre westdeutschen Altersgenossen mit ähnlich hohen Bezügen.“ Diese Nachricht sorgte vor etwa zwei Wochen in zahlreichen Medien und Gesprächskreisen für Aufregung. Auch wenn sich der öffentlich gezeigte Unmut vor allem ostdeutscher Politikerinnen und Politiker über diese scheinbare Ungerechtigkeit inzwischen wieder gelegt hat: Bei vielen betroffenen Rentnerinnen und Rentnern dürfte der nicht ganz einfache Hintergrund immer noch für Unverständnis sorgen.
Der Rentenexperte Johannes Steffen hat deshalb in einer Kurzanalyse versucht, den Mechanismus hinter der auf den ersten Blick schwer verständlichen unterschiedlichen Besteuerung von West- und Ost-Renten aufzuhellen. Kernpunkt seiner Erläuterung: „Die Summe der potenziell besteuerten Arbeitnehmerbeiträge zur allgemeinen Rentenversicherung in den jeweils 45 Jahren vor Rentenbeginn lag und liegt in den neuen Ländern aber deutlich niedriger als im Westen ... Aus den geringeren besteuerten Beiträgen im Osten während der Erwerbsphase folgt zwangsläufig, dass zum Ausgleich in der Rentenphase eine geringere steuerliche Entlastung erforderlich ist.“
Ob die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern mit dieser Erklärung zufrieden sind, wird sich am weiteren Fortgang der Debatte zeigen. Klar dürfte nach der Lektüre von Steffens Erklärung aber in jedem Fall sein: Eine vorsätzliche Benachteiligung ostdeutscher Seniorinnen und Senioren durch den Gesetzgeber ist sicher nicht im Spiel.
