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Experte legt Vorschlag zur künftigen Rentenbesteuerung vor

DGB-Fachmann Ingo Schäfer plädiert für einen längeren Übergangszeitraum mit geringeren Sprüngen sowie eine neue Formel für den Rentenfreibetrag.

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Hand hält Holzstempel mit Aufschrift Rentenbesteuerung.

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Berlin (sth). Knapp ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass die Besteuerung der gesetzlichen Alterseinkünfte reformiert werden müsse, hat ein Experte jetzt erstmals einen Vorschlag präsentiert, wie die Forderung des höchsten deutschen Gerichts für Steuerfragen umgesetzt werden könne. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift "Deutsche Rentenversicherung" plädiert DGB-Rentenfachmann Ingo Schäfer dafür, den Zeitraum bis zur vollständigen Besteuerung der Renten durch einen langsameren Anstieg des besteuerten Rentenanteils bis zum Jahr 2070 zu verlängern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung würde der Besteuerungsanteil – im Einzelfall abhängig vom Jahr des jeweiligen Renteneintritts – bereits bis 2040 auf 100 Prozent steigen. 

Für Neurentnerinnen und -rentner des Jahres 2022 liegt dieser Anteil bei 82 Prozent. Er sollte nach der Vorgabe des Alterseinkünftegesetzes zunächst von 2005 bis 2020 in Zwei-Prozent-Schritten und ab 2021 in 1-Prozent-Schritten bis zur vollständigen Besteuerung aller Renten führen, die ab 2040 beginnen. Der BFH hatte in seinem Urteil vom Mai vergangenen Jahres jedoch klargestellt, dass er schon zeitnah Handlungsbedarf sieht, um künftig eine verfassungswidrige zweifache Besteuerung der Renten zu vermeiden. Fachleute wie der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland und der Finanzmathematiker Werner Siepe hatten schon vor Jahren gewarnt, dass die geltende gesetzliche Regelung bald zu einer Zweifachbesteuerung von Renten führen werde.

Immer mehr Zweifachbesteuerung schon in den 2020er-Jahren

In seiner Studie zeigt Schäfer auf, dass eine verfassungswidrige zweifache Besteuerung von Beiträgen und Renten schon "in den 2020er-Jahren systematisch zunehmend auftreten" werde. So seien Beschäftigte, die über 45 Jahre hinweg das Doppelte des sozialversicherungspflichtigen Durchschnittsverdiensts verdienten – derzeit etwa 78.000 Euro Jahresbruttoentgelt – "bereits ab 2024 betroffen". Aber auch langjährige Durchschnittsverdiener wären nach der derzeitigen Gesetzeslage schon ab 2028 "systematisch von einer zweifachen Besteuerung betroffen", rechnet der Rentenexperte der Gewerkschaften vor. Spätestens dann dürften seiner Meinung nach die "verfassungsrechtlichen Grenzen ... wohl deutlich überschritten sein".

Für seinen Vorschlag zur Neuregelung der Rentenbesteuerung greift Schäfer zunächst den entsprechenden Plan der Ampel-Parteien aus ihrem Koalitionsvertrag auf. Demnach sollen Rentenbeiträge schon ab 2023 statt ab 2025 steuerlich in vollem Umfang abgesetzt werden können. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ebenfalls ab 2023 jährlich nur noch um einen halben statt um einen ganzen Prozentpunkt steigen. Die Folge wäre eine volle Rentenbesteuerung erst ab 2058 statt ab 2040, erläutert der Rentenexperte. Doch auch dieses Konzept würde "den Anforderungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof nicht genügen".

Übergangszeitraum zur vollen Rentenbesteuerung bis 2070 strecken

Nach seinen Berechnungen notwendig sei vielmehr eine Verlängerung des sogenannten Übergangszeitraums für die Rentenbesteuerung "auch über 2060 hinaus", so Schäfer. Konkret: Mit Blick auf die durchschnittliche Versicherungszeit Beschäftigter von deutlich über 40 Jahren dürfe die "volle Besteuerung der Renten nicht vor 2070 einsetzen, wenn einzelne Jahrgänge nicht einer systematischen zweifachen Besteuerung ausgesetzt sein sollen". Um das Problem zu lösen, schlägt der DGB-Experte eine Neujustierung des Rentenfreibetrags vor, der jedem Neurentner(innen)-Jahrgang zusteht. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt dauerhaft unverändert.

Die Idee hinter Schäfers Konzept: Der Rentenfreibetrag soll sich in den kommenden knapp 50 Jahren zunächst "stärker an den Veränderungen bei der (prozentualen) Steuerfreistellung aus der Vergangenheit (orientieren) und wird im Verlauf zu einem steigenden Anteil als einheitlicher Pauschbetrag ausgestaltet". Beispiel: Für Neurentner des Jahres 2030 beträgt der Rentenfreibetrag nach Schäfers Modell 13,95 Prozent der individuellen Rente und zusätzlich das 0,5-fache des dann geltenden aktuellen Rentenwerts (dieser gibt die Monatsrente eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen an – derzeit 34,19 bzw. 33,47 Euro, d. Red.).

Der Effekt: Mit der nach Schäfers Ansicht notwendigen Mischung aus prozentualem und pauschalem Rentenfreibetrag "gelingt es, dass der Übergang (zur nachgelagerten Rentenbesteuerung) die gesetzten Ziele erfüllt". So könne etwa für Beschäftigte, die weniger als das Eineinhalb-fache des Durchschnittslohns verdienen, "eine zweifache Besteuerung durchgehend vermieden werden". Zudem seien die von ihm ermittelten Rentenfreibeträge so bemessen, dass "übermäßige Steuerausfälle verhindert werden können", schreibt der Rentenexperte. Eine Botschaft, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angesichts der aktuellen Belastungen für den Bundeshaushalt sicher gern hören dürfte.  

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