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Finnland: Die glücklichsten Menschen sollen länger arbeiten

Im zweigleisigen Rentensystem des skandinavischen Landes wurde bereits 2017 das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt.

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Verschneiter Winterwald. Bild: IMAGO / blickwinkel / P. Frischknecht

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Brüssel (dsv/sth). Wäh­rend in Frank­reich der Kampf um das höhere Ren­ten­ein­tritts­al­ter auch nach Inkraft­tre­ten der Ren­ten­re­form wei­ter­geht, hat man im hohen Nor­den den vor­zei­ti­gen Ren­ten­be­zug wei­test­ge­hend abge­schafft und das Ren­ten­ein­tritts­al­ter für die Alters­rente an die Lebens­er­war­tung gekop­pelt. Es gab keine Stra­ßen­kämpfe nach fran­zö­si­schem Vor­bild – ganz im Gegen­teil: die Fin­nen sind wei­ter­hin die glücklichsten Menschen auf der Erde, obwohl sie län­ger arbei­ten sol­len.

Viele euro­päi­sche Län­der ken­nen das Pro­blem der zuneh­men­den umge­kehr­ten Alters­py­ra­mide – das Ver­hält­nis zwi­schen Ren­ten­be­zie­he­rin­nen und -bezie­her sowie Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer verändert sich zu Las­ten der Bei­trags­zah­le­rin­nen und -zah­ler. Finn­land macht da keine Aus­nahme bzw. ist aktu­ell sogar stär­ker als Deutsch­land betrof­fen, wie die Zahlen der OECD zei­gen. Wie in Deutsch­land ist auch in Finn­land die Geburtenrate gering; anders als in Deutsch­land ist aber auch die Immigration auf niedrigem Niveau.

Der finnische Weg

Die fin­ni­sche Regie­rung hat bereits sehr früh auf diese ungüns­ti­gen Vor­zei­chen reagiert. Sie hat 2005 und 2017 Ren­ten­re­for­men auf den Weg gebracht, die bereits erste posi­tive Ergeb­nisse zei­gen. Sie hat dabei durch­aus unpo­pu­läre Maß­nah­men ergrif­fen, die aber kei­nen Sturm der Ent­rüs­tung bei der Bevöl­ke­rung her­vor­ge­ru­fen haben.

Das fin­ni­sche Ren­ten­sys­tem besteht aus einem Volksrenten- und einem Beschäftigtenrentensystem. Das Volks­ver­si­che­rungs­sys­tem stellt dabei allen Ein­woh­ne­rin­nen und Einwohnern eine erwerbs­un­ab­hän­gige Grund­si­che­rung zur Ver­fü­gung. Par­al­lel zur Ein­woh­ner­ver­si­che­rung wird nahezu die gesamte erwerbs­tä­tige Bevöl­ke­rung des Lan­des vom Beschäf­tig­ten­ver­si­che­rungs­sys­tem erfasst. In beiden Systemen wurde die vor­zei­tige Alters­rente und die Rente wegen Arbeits­lo­sig­keit weitest­ge­hend abge­schafft bzw. durch eine vor­zei­tige Teil­al­ters­rente ersetzt.

2017 wurde dann das Ren­ten­ein­tritts­al­ter in bei­den Sys­te­men an die Lebens­er­war­tung gekop­pelt. Fer­ner besteht für die­je­ni­gen, deren monatliche Rente aus dem Beschäf­tig­ten­ren­ten­sys­tem mehr als 1500 Euro beträgt, kein Anspruch auf die Volksrente, weil beide Leis­tun­gen als Gesamt­leis­tung betrach­tet wer­den. Um dies mög­lichst trans­pa­rent für die fin­ni­sche Bevöl­ke­rung zu machen, wur­den digi­tale Aus­kunfts­ver­fahren ent­wi­ckelt, die den Ver­si­cher­ten jeder­zeit Aus­künfte über ihr per­sön­li­ches Ren­ten­al­ter und die zu erwar­tende Alters­rente geben.

Qualifizierung und Weiterbildung als Schlüssel zum Ziel

Die Refor­men schei­nen zu grei­fen, da immer mehr Men­schen län­ger im Erwerbs­le­ben blei­ben – ins­be­son­dere auch Arbei­te­rin­nen und Arbeit­neh­mer mit gerin­ger Qua­lifi­zie­rung. Ein Schlüs­sel um die­ses Ziel zu errei­chen ist eine Ver­bes­se­rung und Ver­ste­ti­gung der Wei­ter­bil­dung sowie Qua­li­fi­zie­rung von Beschäf­tig­ten. Fer­ner ist auch effek­tive früh­zei­tige Bil­dung und gute Kin­der­für­sorge ein wich­ti­ger Aspekt. Die­ser wurde auch von einer von der EU-Kommission eingesetzten Exper­ten­gruppe (High-Level Group) bestätigt. Flan­kiert wird das Ganze durch fle­xi­ble Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen, sodass ins­be­son­dere ältere Beschäf­tigte län­ger im Beruf ver­blei­ben bezie­hungs­weise auch der Pflege von Ange­hö­ri­gen bei Bedarf gerecht wer­den kön­nen.

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