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Fondsverband: Kapitaldeckung auch für gesetzliche Rente

Angesichts des demografischen Wandels fordert der Fondsverband BVI auch für die gesetzliche Rente einen Einstieg in die kapitalgedeckte Finanzierung. Dadurch soll die Abhängigkeit von Steuerzuschüssen verringert werden.

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Männliche Spielfiguren im Anzug stehen auf Börsenpapieren mit Aktienkurven und den Schildern Risiko und Chance.

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Frankfurt (bpb). Die bereits angestoßenen Vorhaben zur Weiterentwicklung des Rentensystems wie Altersvorsorgedepots und Frühstartrente stoßen in der Investmentbranche auf Zustimmung. „Die Reform ist ein Paradigmenwechsel und steigert die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erheblich", erklärt der Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. „Zudem schafft Deutschland international endlich den Anschluss." Angesichts des demografischen Wandels reiche die Reform der dritten Säule aber nicht aus. Daher setzt der Fondsverband auf die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission, die den Auftrag hat, alle drei Säulen der Alterssicherung zu prüfen. „In der gesetzlichen Rente ist der Einstieg in die Kapitaldeckung notwendig, um die wachsende Abhängigkeit des Rentensystems von Steuerzuschüssen mittelfristig zu verringern“, fordert Richter. 

Schweden als Vorbild

Wie in Schweden könnte der kapitalgedeckte Anteil der gesetzlichen Rente über regelmäßige Beitragszahlungen in einen staatlich organisierten Fonds oder in Fonds privater Anbieter fließen. „In der betrieblichen Altersvorsorge braucht es zudem Lösungen ohne Garantien, die auch außerhalb von Sozialpartnermodellen möglich sind. Nur so kann die betriebliche Altersvorsorge bei kleinen und mittleren Betrieben zum Erfolg werden“, sagt der BVI-Chef. 

„Hunderte Regeln überflüssig"

Die angestoßenen Reformen in der privaten Altersvorsorge und Infrastrukturfinanzierung sind nach Ansicht des Verbands ein guter Anfang. Die Politik müsse jetzt konsequent nachlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. „Auch wenn einige, vor allem in den EU-Institutionen, das Wort scheuen wie der Teufel das Weihwasser – was wir brauchen, ist bewusste Deregulierung. Allein in der Fondsbranche können hunderte überflüssige Regeln gestrichen werden, ohne die Risiken für den Finanzmarkt oder die Verbraucher zu erhöhen“, sagt Richter. Die massive Regelungsflut aus Brüssel sei das eigentliche Problem der europäischen Investmentbranche.

Gefahr einer Doppelstruktur durch zentrale europäische Aufsicht 

Auch beim neuesten EU-Projekt, einer zentralen Finanzaufsicht für große grenzüberschreitend tätige Assetmanager unter dem Dach der EU-Behörde ESMA, übersteige der Schaden den Nutzen. „Eine Zentralisierung der Aufsicht wäre ineffizient und teuer. Denn die nationalen Aufsichtsbehörden werden nicht verschwinden. Sie werden auch künftig benötigt, um lokale Marktakteure zu beaufsichtigen und die Einhaltung nationaler Regeln zu überwachen“, erklärt der Verbandschef. Eine zusätzliche zentrale Aufsicht würde Doppelstrukturen, Mehrfachmeldungen und hunderte neue EU-Beamten in Paris bedeuten. „Wir brauchen keine weitere Aufsichtsbehörde, sondern eine bessere Zusammenarbeit." So solle die ESMA ihre Koordinationsrolle ausbauen, etwa als Daten-Drehscheibe für nationale Aufseher oder mit einem klaren Wettbewerbsmandat, um die Standortattraktivität Europas zu sichern.

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