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Forscherin fordert mehr Umverteilung in der Rentenversicherung

Soziologin van Dyk: Das für die Rentenkassen geltende Äquivalenzprinzip wird durch die ungleiche Lebenserwartung der Beschäftigten konterkariert.

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Forscherin fordert mehr Umverteilung in der Rentenversicherung

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Berlin (sth). Aufgrund der sehr ungleichen Lebenserwartung rentenversicherter Beschäftigter hat die Jenaer Soziologin Silke van Dyk mehr Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Das für die Rentenkassen geltende Äquivalenzprinzip, dem zufolge jeder in der Erwerbsphase gezahlte Euro an Rentenbeiträgen im Alter eine gleich hohe Rentenzahlung zur Folge haben muss, werde durch die ungleiche Lebenserwartung der Versicherten “konterkariert”, erklärte van Dyk Ende vergangener Woche in Berlin bei der Jahrestagung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) in der Deutschen Rentenversicherung. 

Äquivalenz und Umverteilung seien “nicht notwendig Antipoden”, ergänzte die Wissenschaftlerin. Allerdings brauche es angesichts der ungleichen Lebenserwartung ”mehr Umverteilung, um Äquivalenz herzustellen". Die Rentenversicherung brauche zudem “mehr Umverteilung, um dem Solidaritätsprinzip zu genügen”, sagte van Dyk. Zur Begründung verwies die Expertin für Soziologie des Wohlfahrtsstaats darauf, dass die für langjährig Rentenversicherte angestrebte Lebensstandardsicherung “ohne eine existenzielle Haltelinie ins Leere” laufe. Eine von der breiten Mehrheit der Gesellschaft akzeptierte Rentenversicherung basiere auf der Vorstellung einer “Gesellschaft der Ähnlichen”, so van Dyk. Eine solche Gesellschaft entstehe aber nur durch “das Austarieren von Leistungs-, Bedarfs- und Gleichheitsprinzip”.

Hohe Privatvermögen stärker für das “Sozialeigentum” heranziehen 

Die Rentenversicherung benötige ein “gutes Fundament”, sagte van Dyk weiter. Wer über soziale Sicherheit sprechen wolle, könne deshalb “von öffentlicher Armut und privatem Reichtum nicht schweigen”. Das bedeute, dass “hoch konzentrierte Privatvermögen” stärker zur Finanzierung des sogenannten Sozialeigentums herangezogen werden sollten, forderte van Dyk. Als Sozialeigentum bezeichnete der vor rund zehn Jahren verstorbene französische Soziologe Robert Castel Rechtsgarantien, die die sozialen Errungenschaften der Beschäftigten per Arbeits- und Sozialgesetzgebung juristisch sicherstellen. 

Die FNA-Jahrestagung, an der mehr als 120 Forschende verschiedener Disziplinen sowie Fachleute aus Rentenversicherung und Politik teilnahmen, befasste sich in diesem Jahr mit der Frage: Wie sollte das Mischungsverhältnis zwischen Äquivalenzprinzip und sozialem Ausgleich ausgestaltet sein, um gesellschaftlichen Zusammenhalt, Akzeptanz der Rentenversicherung und die soziale Sicherheit der Rentenversicherten hierzulande zu stärken? 

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