Ihre-Vorsorge Logo

Grundrente: Prüfung von Ansprüchen vorerst abgeschlossen

Wer 33 Jahre mit unterdurchschnittlichem Verdienst gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann Recht auf Zuschlag haben.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (drv/sth). Die Einführung der sogenannten Grundrente ist bis auf wenige Einzelfälle – zum Beispiel, weil eine Rente ins Ausland gezahlt wird – abgeschlossen. Bei rund 26 Millionen Renten wurde geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist. Bislang profitieren rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner von einem Grundrentenzuschlag. Ihre monatliche Rente erhöht sich dadurch um durchschnittlich 86 Euro. Wer Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hat, wurde entsprechend informiert. Wichtig zu wissen: Eine niedrige Rente bedeutet nicht automatisch, dass Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht, so die Deutsche Rentenversicherung.

Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem darf das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Diese sind zum 1. Januar 2023 von 1.250 Euro auf 1.317 Euro für Alleinstehende und von 1.950 Euro auf 2.055 Euro für Ehepartner und Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften gestiegen. Die Finanzbehörden übermitteln die Einkommensdaten jedes Jahr automatisch. Ausnahmen bestehen bei Kapitalerträgen, die in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben wurden und bei Menschen mit Wohnsitz im Ausland. In diesen Fällen müssen Rentnerinnen und Rentner das Einkommen der Rentenversicherung selbst melden.

Sowohl die Prüfung des Anspruchs als auch die Zahlung des Grundrentenzuschlags erfolgen automatisch. Dies gilt auch für die jährliche Überprüfung des anzurechnenden Einkommens. Dabei wird zum 1. Januar eines Jahres auf das bereits im Herbst von den Finanzbehörden gemeldete Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zurückgegriffen. Liegen die Daten noch nicht vor, wird das Einkommen des davorliegenden Jahres berücksichtigt. Dies gilt unabhängig vom Rentenbeginn sowohl für Neu- als auch für Bestandsrenten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. 

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026