Berlin (drv). Die Rentenversicherung prüft derzeit für alle Rentnerinnen und Rentner, ob Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags besteht. Aktuell können die Banklaufzeiten teilweise deutlich kürzer sein als die Postlaufzeiten. Dadurch können zustehende Beträge bereits auf dem Konto der Betroffenen eingehen, bevor sie den entsprechenden Bescheid dazu im Briefkasten haben. Betroffene müssen in diesen Fällen nichts unternehmen. Es ist sichergestellt, dass alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags haben, auch schriftlich informiert werden.
