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Günstiger krankenversichert im Ruhestand

Wie der Wechsel für Rentnerinnen und Rentner von der freiwilligen Krankenversicherung in die Pflichtversicherung gelingt.

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Chip auf einer Krankenversichertenkarte. Bild: IMAGO / Rainer Unkel /  imago stock&people

© Nicht definiert

Düsseldorf (DRV). Freiwillig krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen in die Pflichtversicherung wechseln. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland aufmerksam.

Voraussetzungen zum Wechsel in die Pflichtversicherung

Eine dieser Voraussetzungen ist, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Unerheblich dabei ist, ob sie freiwillig, pflichtversichert oder familienversichert waren. 

Bei der Prüfung dieser sogenannten Vorversicherungszeit werden außerdem für jedes Kind pauschal drei Jahre angerechnet. Auch Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder werden hierbei berücksichtigt.

Automatische Prüfung bei Übertritt in die Rente

Bei Menschen, die neu in Rente gehen, prüft die Krankenkasse diese Voraussetzungen automatisch. Diejenigen, die bereits in Rente sind, können ihre gesetzliche Krankenkasse um Überprüfung bitten, ob die Vorversicherungszeit bei ihnen erfüllt ist und sie dadurch Zugang zur Pflichtversicherung bekommen.

Auch für privat Versicherte kann sich eine solche Überprüfung lohnen.

Weiterführende Informationen bietet die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“. Sie steht auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei zum Download bereit.


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