Ihre-Vorsorge Logo

Hinterbliebenenrente vom vorletzten Ehegatten fortsetzen

Wenn auch der zweite Ehepartner verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner wieder gezahlt werden.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Seniorin sitzt auf einem Sofa und lehnt die Arme auf ihr hochgezogenes Knie. Bild: IMAGO / Westend61 / Emma Innocenti

© Nicht definiert

Berlin (drv). Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente erhält, verliert diese Rente, wenn er bzw. sie wieder heiratet. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.

Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Dafür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
1 Minuten

Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert sie bei erneuter Heirat – erhält aber eine Abfindung. Endet die zweite Ehe, kann die alte Rente wieder gezahlt werden.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten

Freiwillige Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen die spätere Rente erhöhen. Dabei können Versicherte selbst bestimmen, wie viel sie nachzahlen wollen.

Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben – nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschten E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer neuen Betrugsmasche warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026