Köln (sth). Deutlich höhere Abschläge auf die gesetzliche Rente bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) – insbesondere für Männer. Würden männliche Versicherte des Geburtsjahrgangs 1958, die mindestens 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto haben, statt regulär mit 66 Jahren bereits ein Jahr vorher in Rente gehen, müssten sie statt dem derzeitig fälligen Abschlag von 3,6 Prozent eigentlich eine Rentenminderung von 4,6 Prozent hinnehmen, ermittelte eine aktuelle Studie des arbeitgebernahen Instituts.
Bei einem um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn müsse der Abschlag für Männer 8,7 statt 7,2 Prozent betragen, ein drei Jahre früherer Rentenbezug als ab der Regelaltersgrenze müsse sogar zu einer Rentenminderung von 12,4 statt derzeit 10,8 Prozent führen, so das IW. Die Kölner Forscherinnen und Forscher begründen ihre Ergebnisse damit, dass die aktuellen gesetzlichen Abschläge nicht „budgetneutral“ kalkuliert seien, das heißt nicht alle Kosten von Frührentnern abdecken würden, „die durch die vorgezogenen und damit zusätzlichen Rentenzahlungen verursacht worden sind“.
Weniger Anlass zur Klage sehen die Wissenschaftler bei den Abschlägen, die gleichaltrige Frauen mit vergleichbarer Versicherungszeit hinnehmen müssen. Hier liegt die Differenz zwischen dem gesetzlichen Rentenabschlag und der Minderung, die nach Ansicht des IW richtig wäre, bei einem Jahr vorzeitigen Rentenbeginns bei 0,3 Prozentpunkten. Wenn die Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnt, müsste der Abschlag demnach nur 0,2 Prozentpunkte betragen – und könnte bei Rentenstart drei Jahre vor der Regelaltersgrenze sogar um 0,2 Prozentpunkte geringer sein als nach derzeitiger Rechtslage.
Für Frauen sei der gesetzliche Rentenabschlag auch bei vorzeitigem Rentenbeginn „annähernd korrekt“, weil sie im Durchschnitt länger lebten und dadurch im Lauf der Zeit auf mehr Geld verzichten würden, heißt es zur Begründung in der IW-Studie.
