Berlin (hib/sth). Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfasst nicht, ob Rentnerinnen und Rentner ehemalige Versicherte der Künstlersozialkasse sind. Auswertungen zur Grundrente lägen frühestens im Sommer 2023 vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, wie viele Rentnerinnen und Rentner, die über die Künstlersozialkasse ihre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, einen Grundrentenzuschlag erhalten. Änderungen an der Regelung, dass der Zuschlag nur gezahlt wird, wenn die erforderlichen sogenannten Grundrentenbewertungszeit vorliegen, plant die Bundesregierung dem Schreiben zufolge derzeit nicht.
Besonders die monatliche Betrachtungsweise bei der Grundrentenbewertungszeit sei für viele Kulturschaffende ein Problem, hatte die Linken-Fraktion kritisiert. Viele Beschäftigte in der Kunst- und Kulturbranche würden nicht – wie gesetzlich gefordert – in jedem Monat mindestens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens verdienen, um Anspruch auf die Grundrente zu haben. Im Einzelfall kämen sie zwar jährlich über die 30 Prozent, aber nur auf wenige Monate verteilt. Wenn die Betroffenen in den anderen Monaten diese Einkommensschwelle nicht überschritten, hätten sie keinen Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlag, so die Parlamentarier. Im Jahr 2021 entsprach das für den Zuschlag benötigte Mindesteinkommen ihren Angaben zufolge 1039 Euro monatlich oder 12.463 Euro jährlich.
