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Krise der Selbstständigen wirft Frage nach Altersvorsorge auf

In der Corona-Pandemie ist ein Teil der Unternehmer ins Arbeitnehmerlager gewechselt oder hat den Arbeitsmarkt verlassen. Das hat Folgen fürs Alter.

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Mann sitzt nachdenklich am Schreibtisch und hält einen Stift zwischen den Fingern.

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Berlin (sth). Die Corona-Pandemie hat offenbar viele Selbstständige zur Aufgabe ihrer unternehmerischen Tätigkeit veranlasst – und damit die Frage nach ihrer Altersvorsorge aufgeworfen. Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist der Anteil der Selbstständigen, die nach dem Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 noch einer selbstständigen Tätigkeit nachgingen, „im Vergleich zu den Vorjahren um knapp elf Prozentpunkte auf rund 74 Prozent“ gesunken. Bereits im Jahr 2019 waren demnach nur noch „rund 85 Prozent der Selbstständigen aus dem Vorjahr nach wie vor selbstständig“. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gingen 2019 noch etwas mehr als vier Millionen Erwerbstätige in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nach.

Rund elf Prozent der Selbstständigen, die ihr Unternehmen aufgaben, wechselten der Studie zufolge „in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und etwa 15 Prozent in die Inaktivität“. Damit sei ein nahezu doppelt so hoher Anteil der ehemals Selbständigen wie 2019 ins Arbeitnehmerlager geschwenkt. Der Anteil derer, die mit ihrer selbstständigen Tätigkeit aufhörten, ohne eine Angestellten-Beschäftigung aufzunehmen, habe sich sogar „um etwa 70 Prozent“ erhöht, so das DIW. Besonders deutlich habe sich der Rückzug vom Arbeitsmarkt bei ehemals selbstständigen Frauen bemerkbar gemacht, stellten die Berliner Forscher fest: Anfang 2021 seien 23 Prozent der im Vorjahr noch selbstständigen Frauen nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt aktiv gewesen, bei Männern „nur etwa 15 Prozent“.

Keine Selbstständigkeit – keine Rente?

Der Einbruch der Selbstständigen-Zahlen erinnert auch daran, dass die Frage nach einer ausreichenden Altersvorsorge vieler Unternehmer immer noch nicht gesetzlich geregelt ist. Die noch amtierende Bundesregierung hat es trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag in knapp dreieinhalb Jahren Amtszeit nicht geschafft, eine obligatorische Altersvorsorge für die Selbstständigen einzuführen, die weder in einem berufsständischen Versorgungswerk noch in der Rentenversicherung gesichert sind. Zwar sollten die Betroffenen laut Koalitionsvertrag – alternativ zur Rentenversicherungspflicht – auch die Möglichkeit bekommen, ihr Alter über eine vergleichbare private Vorsorge abzusichern. Doch erhebliche Widerstände aus dem Wirtschaftsflügel der Union verhinderten letztlich eine Gesetzesregelung.

Jetzt wird die nächste Bundesregierung erneut vor der Aufgabe stehen, die Altersvorsorge von jenen rund drei Millionen Selbstständigen zu regeln, deren zu erwartenden Alterseinkünfte weitgehend unklar sind. Das Hauptproblem dabei: „Selbstständige sind eine sehr heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Vorsorgearrangements“, wie es im jüngsten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung heißt. Demnach spielen Einkommen aus Kapital und Vermietung sowie einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung bei Selbstständigen „eine größere Rolle als bei den Arbeitern und Angestellten“. Zudem erreichten Selbstständige im Durchschnitt ein monatliches Alterseinkommen, das etwa 100 Euro über dem der ehemaligen Angestellten lag, so die Bundesregierung.

Der Bericht stellt aber auch fest, die Alterseinkommen von Selbstständigen seien "deutlich ungleichmäßiger verteilt" als die Renten ehemaliger Arbeitnehmer. So verfügt die Hälfte der ehemaligen Unternehmer der Regierung zufolge über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.200 Euro. Dagegen müssten Arbeitnehmer im Alter nur zu einem Drittel mit solch geringen Einkünften kalkulieren. 

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