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Künstlersozialabgabesatz auch 2024 bei 5,0 Prozent

Bundesarbeitsministerium: Einnahmen aus Abgaben von künstlerischen Verwertern sind im Jahr 2022 wieder auf den Stand wie vor der Pandemie gestiegen.

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Jugendliche mit Dreadlocks lehnt an einem Konzertflügel in einer Fabrikhalle.

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Berlin (bmas/sth). Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Das teilte am Freitagnachmittag das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mit. Zu der entsprechenden Verordnung sei die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet worden, so das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geführte Ministerium.

Mit dem wirtschaftlichen Einbruch aufgrund der Corona-Pandemie waren auch die künstlersozialabgabepflichtigen Verdienste im Jahr 2020 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Insbesondere für 2022 sei jedoch eine deutliche Erholung bei der sogenannten Honorarsumme und den Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe zu beobachten gewesen, so das BMAS. Der Erholungsprozess habe “mit deutlich größerer Dynamik” als erwartet stattgefunden. 

Die bei der Künstlersozialkasse gemeldete Honorarsumme habe im Jahr 2022 wieder “den Stand wie vor der Pandemie erreicht”, heißt es weiter. Zudem trage der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel von über 175 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2023 zur finanziellen Stabilisierung der Künstler­sozialkasse bei.

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert. Sie tragen - wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte zahlen der Bund mit einem Zuschuss (20 Prozent) und Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent). 

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