München (tö). Weniger als ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen Steuern zahlen. Dies geht aus neuen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, über die die “Süddeutsche Zeitung” berichtet. Demnach zählte das Ministerium von den mehr als 21 Millionen Rentenempfängern etwa 6,3 Millionen Menschen zur Kategorie „Steuerpflichtige mit Renteneinkünften“. Wie das Ministerium auf Anfrage der SZ weiter mitteilte, müssen rund 244.000 Rentnerinnen und Rentner 2024 „keine Steuern mehr zahlen“. Sie profitieren nach Angaben des Ministeriums von der Erhöhung des Grundfreibetrags. Zugleich kämen aber 114.000 Rentnerinnen und Rentner neu als Steuerpflichtige hinzu, weil sie von Juli an 4,57 Prozent mehr Rente erhalten. Der steuerliche Grundfreibetrag war 2023 auf 10.908 Euro erhöht worden. In diesem Jahr hat die Bundesregierung den Freibetrag auf zunächst 11.604 Euro aufgestockt.
Das Ministerium legte auch Zahlen vor, ab welcher Höhe auf eine gesetzliche Rente Steuern anfallen. Demzufolge bleibt zum Beispiel eine alleinstehende Rentnerin, die im vergangenen Jahr in Rente gegangen ist, für 2023 „steuerunbelastet“, wenn ihre monatliche Bruttorente den Betrag von 1234 Euro nicht überschreitet. Von 1. Juli 2023 an liegt diese Grenze dann bei 1306 Euro, das Ministerium hat dabei die Rentensteigerung im Osten unterstellt (siehe Tabelle). Voraussetzung: Es gibt keine weiteren Einkünfte neben der Rente. Das Ministerium merkt aber an: Bis zu welcher Bruttorente „im Einzelfall keine Steuern zu zahlen sind, hängt von weiteren persönlichen Merkmalen ab“. Hätte die Rentnerin zum Beispiel Werbungskosten oder Sonderausgaben über den Pauschbeträgen oder könnte sie außergewöhnliche Belastungen (Krankheits- und Pflegekosten) steuermindernd geltend machen, kann es sein, dass sie keine Steuern zahlen muss, obwohl ihre Rente deutlich über den genannten Grenzen liegt.
Ob Steuern fällig sind, hängt bei Ruheständlern mit einer gesetzlichen Rente vor allem davon ab, ob und in welcher Höhe andere Einkünfte hinzukommen, wie etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Die meisten Rentnerinnen und Rentner, die Steuern zahlen müssen, haben solche Zusatzeinkünfte.
