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Rente und Steuern

Staatlich geförderte Altersvorsorge funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Wie Alters-, Riester-, und Betriebsrenten versteuert werden.

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Businessmann umfasst ein transparentes Sparschwein mit 1-Euro-Münzen. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

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Wie kann ich mit der Altersvorsorge Steuern sparen?

Beiträge zur so genannten Basisversorgung sind steuerlich als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag absetzbar. Dazu zählen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rürup-Renten
  • berufsständische Versorgungswerke (bei Selbstständigen)
  • landwirtschaftliche Alterskassen

Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist seit 2015 variabel und gekoppelt an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag.

Für 2026 gilt ein Höchstbetrag von 30.826 Euro bei Ledigen und 61.652 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren.

Für die Beiträge zur Altersvorsorge gibt es bei der Steuererklärung ein extra Formular, die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier können Steuerzahler auch ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen, etwa für

  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspolicen,
  • Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen,
  • Renten- und Kapitallebensversicherungen (Altverträge vor 2005).

Nicht abziehbar sind

  • Beiträge zu Renten- und Kapitallebensversicherungen ab 2005,
  • Kosten für Bausparverträge oder auch
  • Beiträge in eine Direktversicherung oder
  • Pensionskasse, wenn sie steuerlich gefördert sind.

Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu 4 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal 2100 Euro) jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ehepaare können bis zu 4200 Euro absetzen, wenn beide Partner jeweils in einen Riester-Vertrag einzahlen und beide unmittelbar zulageberechtigt sind.

Nachgelagerte Besteuerung

Wie das Gehalt aus dem Arbeitsleben oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden auch für Renten Steuern fällig. Allerdings müssen Renten noch nicht zu 100 Prozent versteuert werden. Der Anteil der Rente, von dem Steuern abgezogen werden, erhöht sich Jahr für Jahr, bis er im Jahr 2058 die vollen 100 Prozent erreicht hat. Dies gilt seit einer im Frühjahr 2024 von der Bundesregierung beschlossenen Reform der Rentenbesteuerung. Ursprünglich war geplant, dass neue Renten bereits ab 2040 voll versteuert werden müssen.

Dabei gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Zwar werden Renten versteuert, dafür sind für Berufstätige die Beiträge zur Basis-Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.

Das gilt nicht nur für die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für

  • Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • Bezüge aus einer privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung (Rürup-Rente) und
  • Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen.

Wer 2023 in den Ruhestand ging und zum ersten Mal Renten aus einer Basisversorgung bezog, sollte diese ursprünglich zu 83 Prozent versteuern. Durch die Reform des Vorjahres verlangsamt sich der Anstieg des Besteuerungsanteil neuer Renten jedoch rückwirkend auf einen halben Prozentpunkt - statt zuvor ein Prozentpunkt - pro Jahr, sodass er für Neurenten des Jahres 2023 tatsächlich nur bei 82,5 Prozent lag. Für das Jahr 2026 beträgt der Anteil jetzt 84 Prozent.  

Wie viel von der Rente besteuert wird, wird für jeden Rentner individuell bis zum Lebensende festgeschrieben – und zwar in Form eines Freibetrags in Euro und Cent.

Für Renten, die schon vor 2006 begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Als Rente im Sinne des Finanzamtes gilt die Bruttorente; also vor Abzug des Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Riester-Rente, Betriebsrente und andere Renten

Kapitallebensversicherungen

Wurde die Kapitallebensversicherung vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung in voller Höhe steuerfrei. Bei Neuverträgen ab 2005 müssen die Zahlungen (Versicherungsleistung abzüglich eingezahlter Beiträge) als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.

Risikolebensversicherungen

Auszahlungen aus Risikoversicherungen – also beispielsweise aus Risikolebensversicherungen, privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen – werden mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Hier gilt: Je früher die Rente beginnt und je jünger man ist, desto höher der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Steuerfreie Leistungen

  • Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten,
  • Wiedergutmachungsrenten,
  • Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Müssen alle Rentner Steuern zahlen?

Zwar sind Renten nach den nun geltenden Steuervorschriften steuerpflichtig; das heißt aber noch lange nicht, dass jeder Rentner Steuern zahlen muss. Als Ruheständler kann man wie jeder andere Steuerpflichtige einiges von seinen Einkünften abziehen: zunächst einmal einen Grundfreibetrag, den es für alle Steuerzahler gibt. 2026 beläuft sich dieser Freibetrag auf 12.348 Euro.

Wer über diesem Freibeträgen liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Ob ein Rentner künftig Steuern zahlen muss, hängt auch davon ab, welche sonstigen Einkünfte er noch hat. Denn mancher Ruheständler hat neben den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einnahmen aus einer Eigentumswohnung, einem privaten Vorsorgeprodukt oder Zinserträgen.

Steuern auf die Rente: Wann werden Sie fällig?

Im Rentenalter noch steuerpflichtig? Das kann vorkommen: Ob und ab wann Steuern auf Ihre Rente fällig werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Video erfahren Sie mehr über Faktoren wie Rentenhöhe, Rentenbeginn und eventuelle Zusatzeinkünfte.

Die Deutsche Rentenversicherung hilft Rentnerinnen und Rentnern schnell und unbürokratisch bei der Steuererklärung – mit der „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“. Rentner können diese Bescheinigung einfach anfordern

Tabelle: Übersicht Besteuerung von Alterseinkünften

RentenartProduktSteuern
(sofern Einkünfte über dem Grundfreibetrag)
Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung)
Gesetzliche Rente x 1)x
Riester-Rente x-
Betriebsrenten (ab 2005)


 
Brutto-Entgeltumwandlungxx
Netto-Entgeltumwandlungx-
Mit Riester-Förderung (bis 2018)xx
Mit Riester-Förderung (ab 2018)x-
Betriebsrenten (vor 2005 geschlossene Verträge)

 
Direktversicherungx 2)x
Pensionskassex 3)x
Rürup-Rente x 1)- 4)
Ungeförderte Vorsorgeverträge


 
Lebensversicherungen (vor 2005 abgeschlossen)- 5)- 4)
Lebensversicherung (ab 2005 abgeschlossen)x 6)- 4)
Private Rentenversicherungenx 7)- 4)
Beamtenpension xx
Kapitalerträge aus Fondsparplänen, Aktien etc. x-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung x-
Übersicht Besteuerung von Alterseinkünften

1) Nachgelagerte Besteuerung; stufenweise Steigerung des zu versteuernden Anteils der Rente bis 2058 (dann 100 Prozent)
2) Bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei; bei Auszahlung als monatliche Leibrente wird der Ertragsanteil versteuert.
3) Voll steuerpflichtig für Zahlung aus steuerfreien Beiträgen; für Auszahlungen aus pauschal besteuerten Einzahlungen (bis 2004 pauschal 20 %) wird der Ertragsanteil versteuert.
4) Außer freiwillig gesetzlich Krankenversicherte
5) Steuerfrei bei Einmalzahlung, wenn die Versicherung bei Auszahlung mindestens zwölf Jahre lief und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Bei Auszahlung als Leibrente wird der Ertragsanteil besteuert.
6) Erträge bei Auszahlung zur Hälfte steuerfrei, wenn der Vertrag 12 Jahre lief und die Summe frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahrs (bei Vertragsabschluss nach 2012 erst nach dem 62. Geburtstag) ausgezahlt wird. Bei Auszahlung als Leibrente wird der Ertragsanteil besteuert.
7) Da Auszahlung als Leibrente, wird der Ertragsanteil besteuert.
8) Abgeltungssteuer von 25 Prozent, sofern die Erträge über dem Sparerfreibetrag liegen. Freistellungsaufträge einreichen!

Steuerhilfen

  • Die BroschüreInformationen zum Steuerrecht“ von der Deutschen Rentenversicherung gibt es kostenlos in jeder Beratungsstelle oder im Internet.
  • Steuer-Software kostet je nach Leistungsumfang zwischen 15 und 50 Euro. Meist müssen Jahres-Lizenzen gekauft werden. Der Vorteil der Programme ist der Datenübertrag ins nächste Jahr – das erspart in der Praxis viel Arbeit.
  • Die Stiftung Warentest bietet gut verständliche Ratgeber zur Steuererklärung
  • Lohnsteuerhilfevereine helfen bei der Abfassung der Steuererklärung. Mehr Infos gibt es unter www.bdl-online.de.

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