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Warum von der Rentenerhöhung so wenig übrig bleibt

Im Sommer gibt es wieder eine Rentenerhöhung. Doch jeder Euro Rente zusätzlich unterliegt der Steuer. Wie genau das Finanzamt zugreift.

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Ältere Frau hält zwei Briefumschläge in den Händen. Bild: IMAGO / Panthermedia / philipimage

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Wie die Steuer bei Rentnern erhoben wird

Sie wissen vermutlich längst, dass die Rentenversicherung vor Auszahlung der Brutto-Rente keine Steuern ans Finanzamt überweist. Steuern für Ruheständler sind, wenn das Alterseinkommen entsprechend hoch ist, in der Regel erst fällig, wenn das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung einen Überblick über das gesamte Alterseinkommen hat und den Steuerbescheid verschickt hat.

Zu beachten ist außerdem: Seit 2005 wird von Jahr zu Jahr ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Wer zum Beispiel in diesem Jahr neu in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Und wer einmal 2060 in Rente gehen sollte, muss nach den Plänen der Ampelkoalition dann die Rente zu 100 Prozent versteuern. Im Gegenzug konnten Steuerzahler und Steuerzahlerinnen einen stetig wachsenden Anteil ihrer Rentenbeiträge in der Steuererklärung geltend machen, seit 1. Januar 2023 geht das sogar in voller Höhe.

Beispiel: Eine Angestellte ist 2017 mit 65 Jahren und sieben Monaten in Rente gegangen. Bei ihr unterliegen deshalb 74 Prozent ihrer Rente der Steuerpflicht. 26 Prozent ihrer Rente sind somit steuerfrei. 

Nun liegt die Vermutung nahe: Das müsste auch für die Rentenerhöhungen gelten. Diese Annahme ist jedoch falsch. Vielmehr wird dem steuerpflichtigen Teil der Rente „die Rentenerhöhung hinzugerechnet. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente“. 

So steht es normalerweise auch in den „Erläuterungen“ des Steuerbescheids, den Rentner erhalten. Das bedeutet: Der sogenannte Rentenfreibetrag, im Falle der Angestellten also 26 Prozent der Rente, die nicht zu versteuern sind, ist ein einmal beim Renteneintritt festgelegter Betrag in Euro.

Wie sich der Rentenfreibetrag errechnet

Wie der Rentenfreibetrag errechnet wird, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) so: „Der individuelle Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag.“ Dieser werde aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten (nicht ersten) Rentenbezugjahres ermittelt, da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden.

Wenn zum Beispiel die Rente 2023 beginne, werde der steuerfreie Teil der Renten in Höhe von 17 Prozent aus der Jahresbruttorente im Jahr 2024 ermittelt. „17 Prozent der Jahresbruttorente von 2024 werden als Eurobetrag festgelegt. Alle darauffolgenden Rentenerhöhungen ab 2025 werden in voller Höhe dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugeschrieben“, so die DRV. Der Betrag wird also nicht Jahr für Jahr mit den Rentenerhöhungen angepasst beziehungsweise dynamisch erhöht.

Wie sich die volle Versteuerung von Rentenerhöhungen auswirkt

Rentner mit einem Alterseinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags (10.908 Euro für einen Alleinstehenden 2023) sind schon mal fein raus. Solange ihr Einkommen darunter liegt, zahlen sie überhaupt keine Steuern

Bei den Rentnern und Rentnerinnen, die wie die Angestellte in unserem Modellfall so viel im Alter haben, dass der Fiskus zuschlägt, hängt die Steuer von der Höhe ihrer gesetzlichen Rente und gegebenenfalls anderen Einkünften (Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte) ab. Gemildert werden die negativen Effekte der Festschreibung des Rentenfreibetrags in Euro gegebenenfalls durch Steuersenkungen und deutliche Erhöhungen des Grundfreibetrags.

Wie der zu versteuernde Anteil der Rente steigt

Wie aber wirkt sich es nun aus, dass Rentenerhöhungen zu 100 Prozent der Steuerpflicht unterliegen? Der Mathematiker und Rentenexperte Werner Siepe hat zwei Beispielfälle ausgerechnet:

Fall eins: West-Rentnerin, Jahrgang 1940, Eintritt in die Rente am 1. Juli 2005, monatliche Bruttorente damals 1500 Euro



Der Rentenfreibetrag wird mit 50 Prozent festgesetzt, das sind bei einer vollen Jahresrente von 18.000 Euro genau 9000 Euro. Bis Ende 2022 ist ihre Rente aber auf insgesamt 24.180 Euro gestiegen. Zu versteuern sind also nun bereits 15.180 Euro (9000 Euro plus 6180 Euro laufende Rentenerhöhungen). Der Steuer unterliegen damit 62,8 Prozent der Rente, am Anfang waren es noch 50 Prozent.

Fall zwei: Ost-Rentner, Jahrgang 1950, Eintritt in die Rente am 1. Juli 2015, Bruttorente damals 1766 Euro.



Der Rentenfreibetrag beläuft sich bei ihm nur noch auf 30 Prozent, macht bei einer Jahresrente von 21.828 Euro rund 6549 Euro. 2022 beläuft sich seine Rente auf 27 031 Euro. Der Rentner muss nun 20.482 Euro seiner Rente versteuern. Das sind 75,8 Prozent statt ursprünglich 70 Prozent.

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