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Steueranteil für Neurentner gestiegen

Der steuerpflichtige Rentenanteil von Beschäftigten, die in diesem Jahr in den Ruhestand treten, stieg zum Jahresbeginn auf 83 Prozent.

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Paar rechnet mit Taschenrechner Ausgaben für die Steuererklärung aus. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

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Berlin (drv). Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2023 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 82 auf 83 Prozent. Nur 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben deshalb steuerfrei. Bestandsrenten sind nicht betroffen. Für sie bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

In der Regel ist die „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern die Steuerbelastung während der Jahre der Berufstätigkeit. Während der Zeit der Altersrente sind die Einnahmen meist geringer und damit auch der Steueranteil auf die Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Seit 2005 müssen Rentner einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der Freibetrag reduziert sich seitdem jedes Jahr um 2 Prozent, ab dem Jahr 2020 um jeweils 1 Prozent. 2005 lag er noch bei 50 Prozent, bis 2015 war er bereits auf 30 Prozent gesunken. 2040 werden die Renten schließlich komplett steuerpflichtig sein.

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