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Mehr Rente für Ex-Vopos in Thüringen

LSG: Das DDR-Polizisten gezahlte Verpflegungsgeld gilt als Einkommen und muss bei der Berechnung der Renten berücksichtigt werden.

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Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

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Erfurt (dpa/th). Ehemalige Volkspolizisten der DDR in Thüringen können mit mehr Rente rechnen. Grund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts, wonach das Verpflegungsgeld, das DDR-Polizisten gezahlt wurde, als Einkommen gilt und deshalb bei der Berechnung der Renten berücksichtigt werden muss. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, hatte ein Mann geklagt, der seit 1958 bei der Volkspolizei beschäftigt war. Das Verpflegungsgeld, das ihm zwischen 1961 und 1981 gezahlt wurde, muss auf seine Rente angerechnet werden.

Volkspolizisten erhielten in der DDR als Bestandteil ihres Gehalts Verpflegungs- und Bekleidungsentgelte. Beim Verpflegungsgeld handelte es sich etwa um ein paar Mark pro Tag, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion. Bisher wird dieses Geld nicht bei der Rente berücksichtigt. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Rainer Kräuter, sagte am Donnerstag, dass es sich um einen Beitrag zwischen 50 und 75 Euro monatlich handle.

Der Thüringer Kläger wollte erreichen, dass nicht nur das Verpflegungs-, sondern auch das Bekleidungsgeld auf seine Rente angerechnet wird. Im Fall des Kleidergelds hat das Gericht am Mittwoch allerdings entschieden, dieses nicht als Lohnbestandteil anzuerkennen. "Verpflegungsgeld war eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen", teilte das Gericht am Donnerstag mit. "Bekleidungsgeld hingegen diente eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers und hatte daher keinen Arbeitsentgeltcharakter."

Landespolizeidirektion: Einzelfall-Urteil

"Einer hat geklagt, der für sich alleine Recht bekommen hat", sagte der Sprecher der Landespolizeidirektion. "Jetzt muss entschieden werden, wie damit umgegangen wird", sagte er. Das federführende Innenministerium will einem Sprecher zufolge darauf warten, dass die Entscheidung rechtskräftig ist. "Dann wird man überlegen, wie weiter vorgegangen wird», sagte er.

Viele weitere DDR-Volkspolizisten haben in Thüringen bereits Anträge auf Überprüfung ihrer Renten bei der Rentenstelle in der Landespolizeidirektion gestellt. Nach Informationen des Thüringer Innenministeriums gab es bis zum April 2018 rund 3.000 solcher Überprüfungsanträge.

Nach Auskunft der Landespolizeidirektion gab es Anfang 2019 rund 50.000 Menschen in Thüringen, die Versorgungsempfänger aus dem ehemaligen Sonderversorgungssystem der Volkspolizei sind. Dabei handelt es sich nicht nur um ehemalige DDR-Volkspolizisten, sondern auch um deren Witwen oder Waisen. Der Thüringer Landesverband der Gewerkschaft der Polizei begrüßte das Urteil am Donnerstag grundsätzlich. Die Gewerkschaft forderte die Landesregierung auf, das Urteil für alle vergleichbaren Fälle als rechtsverbindlich anzuerkennen.


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