Karlsruhe/Stuttgart (drv/sth). Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für Rentnerinnen und Rentner auch vom Zusatzbeitrag die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung.
Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.
Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank
Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Ausnahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt.
Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV Baden-Württemberg stets mit einem Bescheid.
