Ihre-Vorsorge Logo

Springprozession Rente 2025: Warum sich die Auszahlung mehrfach ändert

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erlebt 2025 so etwas wie eine Springprozession bei der Nettorente: Sie sinkt, steigt wieder - und erreicht im August ihren für dieses Jahr wohl endgültigen Auszahlungsbetrag.

Artikel vorlesen
Älteres Paar sitzt am Tisch mit Tablet-PC in der Hand

© Nicht definiert

Januar 2025: Meist keine Änderung des Zahlbetrags

Viele Krankenkassen erhöhen zu Anfang 2025 den so genannten „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“. Als Rentner merken Sie hiervon jedoch meist nichts. Für Sie gibt es nämlich eine Sonderregelung. Veränderungen des Zusatzbeitrags gelten für Bezieher einer gesetzlichen Rente nämlich „jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an“. So steht es in § 247 des fünften Sozialgesetzbuchs. Das bedeutet: Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, so gilt diese Erhöhung für Sie erst ab März. 

Auch bei der Pflegeversicherung gibt es eine Sonderregelung – aber nur für dieses Jahr: Zum 1.1.25 erhöht sich generell der Beitrag zu dieser Versicherung um 0,2 Prozentpunkte – auch für Rentner. Bei Rentnern wird der Erhöhungsbetrag aber erst im Juli rückwirkend von der Rente einbehalten.

März 2025: Vielfach Kürzung der Nettorente

Die Erhöhungen des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse wird nun wirksam. Beispiel: Bislang lag der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse bei 1,7 Prozent. Nun steigt er um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Sie teilen sich als Rentner den Krankenkassenbeitrag mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Das gilt auch für die neuerliche Erhöhung. Damit sinkt die Nettorente, die Ihnen ausgezahlt wird, um (0,8 / 2 =) 0,4 Prozent. Bei einer Bruttorente (= Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) von beispielsweise 1.500 Euro bedeutet das: Die Ihnen ausgezahlte Rente sinkt um (0,4 % von 1.500 =) 6 Euro monatlich.

April/Mai: Rentner mit Kindern unter 25 Jahren - Erstattung von Pflegebeiträgen

Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Eltern unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung, je nachdem, wie viele Kinder unter 25 Jahren sie haben. Ein Rentner, der – was wohl eher selten der Fall ist - drei Kinder unter 25 Jahren hat, muss beispielsweise 0,5 Prozentpunkte weniger als Pflegebeitrag zahlen. Da der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Daten nicht vorliegen, hat sie sich – so Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund - entschieden, „die Informationen aus dem digitalen Datenaustauschverfahren abzuwarten und die Umsetzung der Differenzierung des PV-Beitrags nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren nachträglich umzusetzen“. 

Entsprechende Daten stellt das Bundeszentralamt für Steuern ab April 2025 zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung plant, die Beitragserstattung im April/Mai 2025 umzusetzen. Im Einzelfall kann es hier zu einigen 100 Euro Beitragserstattung kommen. Dabei ist „vorgesehen, über die Berücksichtigung von Kindern und Erstattung von Beiträgen die betreffenden Rentnerinnen und Rentner zu informieren“.

Änderung 1 im Juli 2025: Rentenerhöhung

Ab Juli gilt der neue aktuelle Rentenwert. Gehen wir davon aus – das wird ja erst im Frühjahr feststehen – dass es eine Erhöhung um 3,6 Prozent gibt, so steigt Ihre Bruttorente um genau diesen Prozentsatz. Aus 1.500 Euro brutto werden dann 1.554 Euro brutto.

Änderung 2 im Juli: Höherer Pflegebeitrag auf laufende Rente angewandt

Ab Juli wird von Ihrer laufenden Monatsrente der erhöhte Pflegeversicherungsbetrag einbehalten. Da Sie als Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag alleine tragen – ohne Beteiligung der Versicherung – gehen von Ihrer bislang ausgezahlten Rente nun monatlich weitere 0,2 Prozent ab. Bei einer Bruttorente von 1.554 Euro (ab Juli) sind das 3,11 Euro monatlich.

Änderung 3 im Juli: Pflegebeitrags-Erhöhung für das erste Halbjahr wird von der Monatsrente Juli abgezogen

Einmalig im Juli 2025 wird der Auszahlungsbeitrag um 1,2 Prozentpunkte der Bruttorente des Monats Juli gekürzt. Damit wird die unterbliebene Anpassung um 0,2 Prozentpunkte in den ersten sechs Monaten des Jahres nachgeholt. Bei einer Rente, die im Juli 2025 brutto 1.500 Euro beträgt, ergibt sich dabei ein einmaliger Abzugsbetrag von (1,2 Prozent x 1.500 Euro =) 18 Euro.

August 2025: Standard-Zahlbetrag erreicht

Nun greifen keine Sonderregelungen mehr. Von Ihrer Bruttorente geht von nun an die Hälfte des für Sie geltenden Krankenkassenbeitrags und Ihr voller Pflegeversicherungsbeitrag ab.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – auch die Hinterbliebenenrenten. Zugleich steigt der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebene. Aufpassen müssen vor allem arbeitende Witwen und Witwer, deren Arbeitseinkommen in diesem Jahr gesunken ist.

Time
5 Minuten

Zum 1. Juli steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das ist weitaus mehr als die aktuelle Teuerungsrate von knapp 3 Prozent. Was das konkret im Geldbeutel bringt – und wie es langfristig weitergeht.

Time
6 Minuten

Rund 1,2 Millionen Minijobber sind 65 Jahre oder älter – so weist es die Statistik der Minijob‑Zentrale aus. Seit Anfang 2026 lohnt es sich für viele von ihnen, aus dem Minijob einen Midijob zu machen.

Time
7 Minuten

Rentenlücke, Inflation, steigende Lebenshaltungskosten – viele Menschen haben das Gefühl, beim Thema Rente den Überblick zu verlieren. Die Folge ist oft nicht schlechte Planung, sondern gar keine. Das ist fatal, denn entscheidend ist, überhaupt anzufangen.

Time
5 Minuten

Ab Anfang 2026 sollen Senioren, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Das soll ein Anreiz zur Weiterarbeit im Alter sein. Doch welche Folgen hat das in der Sozialversicherung?

Time
5 Minuten

Mütterrente III wird das Projekt salopp genannt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll es künftig die gleiche Leistung geben wie für später Geborene. Wir zeigen, womit Mütter (und erziehende Väter) demnächst rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026