Bochum (drv/kbs/sth). Die zentrale Aufgabe der Seemannskasse ist die Zahlung des Überbrückungsgeldes, das die Seeleute in der Übergangsphase zwischen der Aufgabe ihrer seemännischen Beschäftigung und dem Beginn der gesetzlichen Altersrente versorgt und absichert. Versterben versicherte Seeleute während des Leistungsbezugs, entfällt das Überbrückungsgeld mit Ablauf des Todesmonats – und die Hinterbliebenen haben auch keinen Anspruch auf weitere Leistungen.
Der Gesetzgeber hat jetzt die Möglichkeit einer neuen Leistung für Hinterbliebene von Seeleuten geschaffen. Als besondere soziale Sicherung hat die Selbstverwaltung der KBS daraufhin beschlossen, dass es seit dem 1. Januar 2023 für die Hinterbliebenen die „Einmalige Leistung wegen Todes“ gibt. Dabei erhalten hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner einen Festbetrag von einmalig 6.000 Euro. Hierdurch sollen die mit dem Tod der versicherten Person einhergehenden Einkommensverluste zumindest kurzfristig abgemildert werden.
Die Leistung erhalten Hinterbliebene unter anderem, wenn bei der Seemannskasse versicherte Seeleute ab dem 1. Januar 2023 sterben oder gestorben sind und zu diesem Zeitpunkt entweder eine gültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem oder der Verstorbenen bestanden hat. Um die Leistung zu bekommen, müssen Hinterbliebene einen Antrag stellen, der hier zu finden ist: https://www.kbs.de/DE/Seemannskasse/Leistungen/hinterbliebene/node.html
