Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für die Erziehungsleistung von Müttern sind im Jahr 2023 auf fast 22 Milliarden Euro gestiegen. Das war eine Milliarde Euro oder 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr - und mehr als doppelt so viel wie im Jahr 2014. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung (hier:_S.4) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag hervor. Damit entfielen aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge 2023 etwa 6,4 Prozent aller Rentenzahlungen auf Leistungen für Kindererziehung.
Ursache für den erheblichen Kostensprung im vergangenen Jahrzehnt ist vor allem die Einführung der sogenannten Mütterrente im Juli 2014 und der Mütterrente II im Januar 2019. Ab Juli 2014 erhöhte sich der Rentenanspruch für die Erziehungsarbeit von Müttern (oder Vätern) vor 1992 geborener Kinder auf generell zwei, ab 2019 auf 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Bis Mitte 2014 war es nur ein Entgeltpunkt gewesen. Ein Entgeltpunkt ist der Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners (2025: rund 50.500 Euro Jahresbrutto) nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen. Mütter nach 1991 geborener Kinder bekommen im Regelfall schon immer drei Entgeltpunkte pro Kind gutgeschrieben.
Starker Kostenanstieg durch Renten für Kindererziehung
Ab Juli 2014 erhöhte die erste Stufe der Mütterrente die Ausgaben der Rentenversicherung zunächst um rund 6,7 Milliarden Euro pro Jahr, durch die Rentensteigerungen der folgenden Jahre kletterten diese Kosten bis 2018 aber bereits auf knapp 15 Milliarden Euro jährlich. Ab 2019 kamen durch die Mütterrente II nach Berechnungen der Bundesregierung weitere Kosten von zunächst etwa 3,8 Milliarden Euro jährlich auf die Rentenkassen zu; Ende 2023 lagen die Gesamtkosten für die Renten wegen Kindererziehung nach aktuellen DRV-Angaben jedoch bereits bei 21,75 Milliarden Euro.
Diese Ausgaben dürften mit dem Renteneintritt der Mütter aus den geburtenstarken Jahrgängen - die zunehmend auch Anspruch auf drei Entgeltpunkte pro Kind in ihrer Rente haben - in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Doch eine - systemgerechte - Bezahlung der Renten für Kindererziehung aus Steuern (statt aus Rentenbeiträgen, d. Red.) lässt auch mehr als zehn Jahre nach Einführung der Mütterrente noch auf sich warten. Kein Wunder, dass der Co-Vorsitzende des DRV-Bundesvorstands, Alexander Gunkel, bereits im Herbst 2019 beklagte: “Dem zusätzlichen Aufwand für die Mütterrente II stehen keine höheren Bundeszuschüsse gegenüber.”
