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Rentenanpassung und Zuschlag zu Erwerbsminderungsrenten

Besonderheit für viele Erwerbsminderungsrentner. Außer der Rentenerhöhung gibt es auch Zuschläge. Wer sie wann bekommt.

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Rentnerpaar schaut ernst auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Ab Juli gibt es einen Zuschlag auf rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten.

Münster (drv). Ab dem 1. Juli bekommen Rentnerinnen und Rentner mehr Geld – ihre Renten erhöhen sich um 4,57 Prozent. Wer schon vor 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, kann darüber hinaus sogar mit einem weiteren Zuschlag rechnen. Zusammen mit der Rentenerhöhung kann damit ab Juli bis zu zwölf Prozent mehr Rente herauskommen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt den Zuschlag ab Juli zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten sowie sich daran anschließende Alters- und Hinterbliebenenrenten. Die Auszahlung erfolgt automatisch und wird für eine Übergangszeit gesondert überwiesen, ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Hintergrund für die Zahlung des Zuschlags ist, dass die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente in der Vergangenheit wiederholt angepasst wurden. Deutliche Verbesserungen ab Juli 2014 und ab Januar 2019 galten allerdings nur für Rentenneuzugänge. Diejenigen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten davon nicht. Der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente soll für diese Menschen einen Ausgleich schaffen und sie damit besser als bisher absichern.

Wer hat einen Anspruch?

Einen Anspruch auf den Zuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Auch Nachfolgerenten, also Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, erhalten einen Zuschlag. Auch Hinterbliebenenrenten, die in der Zeit vom Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen haben, können unter weiteren Voraussetzungen einen Zuschlag erhalten.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Der Zuschlag wird ab Juli 2024 automatisch an alle Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die einen Anspruch haben. Alle Anspruchsberechtigten erhalten im Juli einen Bescheid. Darin informiert die Rentenversicherung über die Höhe des Zuschlags und den Zeitraum der Zahlung.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Der Zuschlag beträgt bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5 Prozent.

Wie und wann wird der Zuschlag ausgezahlt?

Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Stufen:

  1. Ab Juli 2024 wird der Zuschlag auf der Grundlage des Rentenzahlbetrages errechnet. Er wird unabhängig von der Rente jeweils zwischen dem 10. und 20. eines Monats ausgezahlt.
  2. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Er wird dann zusammen mit der Rente ausgezahlt.

Weitere Informationen dazu sowie einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de/rentenzuschlag. Fragen zum Thema be-antworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetele-fon unter 0800 1000 48011.

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