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Zusätzliches Rentenplus ab Juli für drei Millionen Rentner – Umsetzung in zwei Schritten

Für rund drei Millionen Rentner gibt es ab Juli 2024 vorübergehend zwei Rentenzahlungen: Zum einen die „normale“, bislang bezogene Rente. Zum anderen einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent. Es profitieren vor allem (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner, deren Rente vor 2019 begann. Gesamt-Plus einschließlich Rentenanpassung: teilweise mehr als 12 Prozent.

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Gerollte und offene Euro-Geldscheine und Münzen. Bild: IMAGO / Martin Wagner

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Rund drei Millionen Rentner können ab Juli mit einem Extra-Zuschlag zu ihrer Rente rechnen. Hinzu kommt bei ihnen noch die normale Rentenerhöhung um 4,57 Prozent. Das Verfahren der Zuschlagszahlung soll allerdings kurzfristig geändert werden. (https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010607.pdf) Doch keine Bange: Am Anspruch auf den Zuschlag ändert sich im Prinzip nichts. Dieser soll aber zunächst nicht zusammen mit der „normalen“ Rente ausgezahlt werden. Stattdessen gibt es bis einschließlich November 2025 jeweils in der Monatsmitte eine zusätzliche Zahlung.

Wer erhält überhaupt den Zuschlag?

Der Zuschlag wird gezahlt, wenn ein Rentenbezieher vor 2019 Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten hatte. Es handelt sich sozusagen um ein Trostpflaster“ dafür, dass die Betreffenden von einer oder mehreren „Verbesserungs-Runden“ bei der EM-Rente nicht profitiert haben. Diese galten nämlich jeweils nur für Neurentner und nicht für Bestandsrentner. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent, wenn die Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Vom Zuschlag profitieren vor allem

  • aktuelle EM-Rentner, die auch schon vor 2019 eine EM-Rente bezogen,
  • Altersrentner, die zuvor eine EM-Rente erhalten  haben, die vor 2019 begonnen hat,
  • Hinterbliebenenrentner, deren verstorbener Ehepartner eine vor 2019 begonnene EM-Rente bezogen hatte.

Wie sollte ursprünglich die Zuschlagszahlung erfolgen?

Die Berechnung der Rente erfolgt generell auf Basis der Entgeltpunkte (EP), die auf dem Rentenkonto der Versicherten registriert sind. Vorgesehen hatte der Gesetzgeber, dass die EP der durch den Zuschlag Begünstigten um 4,5 bzw. 7,5 Prozent erhöht werden. Ihrem Rentenbescheid können Sie die von Ihnen erworbenen EP entnehmen. Dort steht dann – beispielsweise – der Wert 45,3748 EP. Wenn Sie Anspruch auf einen 7,5-prozentigen Zuschlag haben, sollte genau dieser Wert zum 1. Juli 2024 um 7,5 Prozent erhöht werden. Dadurch ergäbe sich ein Wert  48,7779 EP. Auf dieser Grundlage sollten Sie eigentlich ab Juli 2024 Ihre Rente erhalten. Dieses Verfahren kann die Deutsche Rentenversicherung allerdings erst ab Dezember 2025 umsetzen. Statt die Zuschlagszahlung zu verschieben, hat der Gesetzgeber im Frühjahr beschlossen, dass der Zuschlag zunächst extra neben der normalen Rente ausgezahlt wird. 

Wie soll der Zuschlag ab Juli 2024 berechnet werden?

Ein Beispiel: Am 31. Juli 2024 geht Ihre monatliche Rente auf Ihrem Konto ein. Bei dieser ist bereits die generelle Rentenerhöhung um 4,57 Prozent zum 1. Juli 2024 berücksichtigt. Nehmen wir an, Sie erhalten dann eine Rente in Höhe von 1650,26 Euro. Dieser Betrag wurde Ihnen vorab schon auf der Rentenanpassungsmitteilung angekündigt. Zusätzlich erhalten Sie zwischen dem 10. und 20. Juli eine Sonderzahlung. 

Wenn Sie vor Juli 2014 Erwerbsminderungsrente bezogen haben, errechnet sich diese nach der Formel 1650,26 x 7,5 Prozent = 123,77 Euro. Dieser Betrag wird Ihnen bis einschließlich Juni 2025 monatlich extra überwiesen. Im Juli 2025 ändert sich dieser Betrag, weil dann die Rentenanpassung 2025 zu berücksichtigen ist. Beträgt die Anpassung beispielsweise 3 Prozent, so werden Ihnen bis einschließlich November 2025 monatlich als Zuschlag 127,48 Euro überwiesen. An den so errechneten Beträgen ändert sich auch nichts, wenn Sie – beispielsweise – die Krankenkasse wechseln und einen niedrigeren oder höheren Zusatzbeitrag zahlen.

Was ändert sich ab Dezember 2025?

Dann gibt es keine zweistufige Zahlung mehr. Vielmehr wird dann Ihre Rente jeweils nach dem ursprünglich schon ab Juli 2024 vorgesehenen Verfahren berechnet, also auf Basis der Entgeltpunkte, die auf Ihrem Konto zu finden sind. Der Zuschlag ist dann in Ihren Entgeltpunkten bereits eingerechnet. 

Verliere ich durch das zweistufige Verfahren unterm Strich Ansprüche?

Nein. Die Unterschiede zwischen dem „provisorischen Verfahren“ bis einschließlich November 2025 und dem endgültigen Verfahren bewegen sich in der Regel im Centbereich. Verantwortlich dafür sind Rundungsfehler. Haben Sie nach dem provisorischen Verfahren etwas zu viel erhalten, müssen Sie diesen Betrag nicht zurückzahlen. Umgekehrt erfolgt eine Nachzahlung. Haben Sie beispielsweise monatlich 2 Cent zu wenig erhalten, so werden Ihnen für die 17 Monate der provisorischen Zahlung zusätzlich noch einmalig 34 Cent überwiesen.

Gibt es Rentner, die vom provisorischen Verfahren tatsächlich nennenswert profitieren?

Das kann für manche „Doppelrentner“ zutreffen, also für diejenigen, die zugleich eine eigene Altersrente und eine Hinterbliebenenrente erhalten. Ist die eigene Altersrente „zu hoch“, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt. Dies gilt dann, wenn die Altersrente nach Abzug einer Pauschale von 14 bzw. 13 Prozent höher als 1.038,05 Euro (Wert ab Juli 2024) ausfällt. Der provisorisch bis November 2025 ausgezahlte Zuschlag zählt hierbei nicht als anrechenbares Einkommen. Damit kann den Betreffenden im Einzelfall durchaus eine Kürzung der Hinterbliebenenrente um monatlich 50 Euro erspart bleiben – allerdings nur bis Ende November 2025.

Muss ich für den Zuschlag zur Rente einen Antrag stellen?

Nein. Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt: "Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich."

Zuschlag zur Rente ab Juli 2024 für EM-Rentner mit Rentenbeginn vor 2019

Zuschlag zur Rente ab Juli 2024 für (ehemalige) Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn vor 2019                                                                                                  

Bei einer Rente von           Zuschlag 4,5 %         Zuschlag 7,5%

… Euro im Juli 2024

 

500,00                                22,50                      37,50

600,00                                27,00                      45,00

700,00                                31,50                       52,50

800,00                                36,00                      60,00

900,00                                40,50                      67,50

1.000,00                             45,00                      75,00

1.100,00                             49,50                       82,50

1.200,00                             54,00                       90,00

1.300,00                             58,50                       97,50

1.400,00                             63,00                      105,00

1.500,00                             67,50                      112,50

1.600,00                             72,00                      120,00

1.700,00                             76,50                      127,50

1.800,00                             81,00                      135,00

1.900,00                             85,50                      142,50

2.000,00                             90,00                      150,00         

 

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