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Rentenbeitrag steigt wohl bis 2028 auf 20 Prozent

Laut der Frühjahrsprognose des Schätzerkreises für die Rentenversicherung klettert der Anteil vom Lohn, der an die Rentenkassen fließt, nach 2026 um 1,4 Prozentpunkte.

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Geldkassette mit eingeklemmten Scheinen und umliegenden Münzen. Bild: IMAGO / Shotshop / CSH

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Berlin (sth). Wachsende Rentnerzahlen und die voraussichtlich auch in den kommenden Jahren spürbar steigenden Renten werden wohl schon bis 2028 für einen deutlichen Anstieg des Rentenbeitrags sorgen. Das geht aus der kürzlich der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung vorgelegten “Frühjahrsfinanzschätzung 2025” des Rentenschätzerkreises hervor. Demnach wird der Anteil der Löhne und Gehälter, der an die Rentenkassen fließt, im Jahr 2027 erstmals nach 20 Jahren wieder steigen - um zunächst 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte auf 18,8 (18,9) Prozent, im Jahr darauf dann um weitere 1,2 (1,1) Prozentpunkte auf 20,0 Prozent. 

Ab 2031 dürfte der Beitragssatz, der an die Rentenversicherung fließt, den Berechnungen zufolge weiter auf 20,3 oder 20,4 Prozent steigen - abhängig davon, ob das von der Bundesregierung derzeit geplante Rentenpaket 2025 in den kommenden Monaten den Weg durch den Bundestag findet. Ab etwa 2035 würde der Rentenbeitrag demnach die 21-Prozent-Marke übersteigen und im Jahr 2040 bei geschätzt 21,4 Prozent liegen. Das Rentenpaket soll nach dem Willen der Regierungsparteien dafür sorgen, dass das Rentenniveau bis Mitte 2032 bei 48 Prozent stabil bleibt. Zudem sollen der Rentenversicherung die dadurch verursachten jährlichen Mehrausgaben in Milliardenhöhe erstattet werden. 

Finanzrücklage der Rentenversicherung sinkt schnell und deutlich 

Die zuletzt über Jahre hinweg hohe Finanzrücklage der Rentenversicherung wird laut der neuen Schätzung in den kommenden Jahren spürbar schmilzen - von 43,8 Milliarden Euro Ende 2024 auf 38,5 Milliarden Euro (oder 1,29 Monatsausgaben) am Ende dieses Jahres, 25,8 Milliarden Euro (oder 0,82 Monatsausgaben) Ende 2026 und bis nahezu auf die gesetzliche Mindestrücklage (0,2 Monatsausgaben) Ende des Jahres 2027. 

Wegen der Risiken, die bei einer solch geringen Rücklage im Falle einer plötzlichen, unerwartet starken Wirtschaftskrise für die Rentenversicherung auftreten könnten, plant die Bundesregierung dem Rentenpaket zufolge jetzt, das Mindestpolster in den Rentenkassen auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen. “Dadurch wird die unterjährige Liquidität der allgemeinen Rentenversicherung gestärkt”, heißt es im Regierungsentwurf des Rentenpakets. Zugleich würde die Bundesregierung damit nach Jahren des Zögerns einem schon lange von Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung geäußerten Wunsch folgen.  

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