Berlin (sth). Vor knapp zwei Wochen hat das Bundeskabinett den diesjährigen Rentenversicherungsbericht und den alle vier Jahre erscheinenden Alterssicherungsbericht 2020 verabschiedet. Jetzt liegen die Regierungsberichte als sogenannte Unterrichtung 1 und Unterrichtung 2 auch offiziell dem Bundestag vor. Ergänzt sind beide Berichte um das ebenfalls kürzlich veröffentlichte Gutachten des Sozialbeirats. Durch die Gegenüberstellung von Regierungsbericht und der Bewertung durch die Renten-Regierungsberater können Parlamentarier und andere Interessierte sich jetzt ein eigenes aktuelles Meinungsbild über den Stand der Altersversorgung in Deutschland machen.
Der Rentenversicherungsbericht bietet vor allem:
- eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen fünf Kalenderjahren. Die Übersicht wird auf Grundlage der aktuellen Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung erstellt. Diese Berechnungen bilden den Schwerpunkt des Berichts.
- Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage und des Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren. Bei diesen Modellrechnungen handelt es sich um modellhafte Vorausberechnungen, nicht aber um Prognosen der zukünftigen finanziellen Entwicklung.
- eine Darstellung der Entwicklung der Renten in den neuen Ländern. Über die Entwicklung der Renten in den neuen Ländern wird so lange gesondert berichtet, bis sich die Lohn- und Gehaltssituation in den neuen Ländern an die Lohn- und Gehaltssituation in den alten Ländern angeglichen hat.
