Berlin (hib/sth). Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung geändert werden sollen. Damit wolle man sicherstellen, dass die vom Bundesfinanzhof vor etwa einem Jahr kritisierte doppelte Besteuerung von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen nicht eintreten werde, heißt es in der Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte dauerhafte Möglichkeit eines erheblichen Hinzuverdiensts neben einer vorzeitig bezogenen Altersrente gebe es noch keine Festlegungen gebe, heißt es in der Antwort weiter. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Hinzuverdienstgrenze von jährlich 46.060 Euro – statt zuvor 6.300 Euro – läuft eigentlich Ende des Jahres 2022 aus. Über diese Grenze hinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent oder mehr auf die Rente angerechnet. Von dauerhaft erhöhten Hinzuverdienstgrenzen würden künftig auch kommunale Ehrenbeamte, Ehrenamtliche in kommunalen Vertretungskörperschaften, Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger profitieren.
Auf die Frage nach einer Quellenbesteuerung von Renten erklärt die Bundesregierung, derzeit gebe es dafür keine konkreten Pläne. Es sei fraglich, ob die Einführung eines sogenannten Steuerabzugs von der Quelle tatsächlich einen signifikanten Vereinfachungs- und Entlastungseffekt mit sich bringen würde. Dies hänge von der konkreten Ausgestaltung, aber auch von den persönlichen Verhältnissen der Bezieher von Alterseinkünften ab.
