Frankfurt am Main (drv/sth). Der „Tag der Selbstverwaltung“ am 18. Mai würdigt einen wichtigen Baustein der Rentenversicherung. In der Selbstverwaltung können die unmittelbar Betroffenen – Arbeitgeber und Versicherte –, die durch ihre Beiträge die Rentenversicherung finanzieren, mitwirken und mitentscheiden. Die Verzahnung und das Zusammenwirken von staatlichen Aufgaben und Menschen, die ihre tägliche Erfahrung von außen einbringen, sind Grundlage eines gut funktionierenden Systems. Die Selbstverwaltung dient dem Gemeinwohl und ist ein tragendes Element der Rentenversicherung.
Vertreterinnen und Vertreter von Versicherten- und Arbeitgeberseite sind ehrenamtlich tätig und beschließen nach vorheriger Prüfung in paritätisch besetzten Gremien den Haushalt eines Rentenversicherungsträgers. Darüber hinaus treffen sie wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation. Die Selbstverwaltungsorgane in der Deutschen Rentenversicherung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Deutschen Rentenversicherung.
Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber bestimmen alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen, wer ihre Interessen vertritt. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen in der Vertreterversammlung oder den Widerspruchsausschüssen ein oder helfen als Versichertenälteste bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Die letzte Sozialwahl fand im Mai 2023 statt, die nächste voraussichtlich im Jahr 2029.
