Berlin (drv/sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die am Freitag vom Bundesrat beschlossene Möglichkeit gelobt, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) künftig bis zu sechs Monate lang ihre – wiedergewonnene – Belastbarkeit auf dem Arbeitsmarkt testen können, ohne die Fortzahlung ihrer Rente zu gefährden. Rentenversicherungs-Direktorin Brigitte Gross erklärte zu der Entscheidung: „Die Entscheidung des Gesetzgebers, eine modellhaft bereits erprobte Praxis explizit im Gesetz zu regeln, wird von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich begrüßt. Für Rentenbeziehende wird mit der Regelung Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten."
Nach Auffassung der Rentenversicherung kann mit der Regelung „der Weg vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in eine Beschäftigung erleichtert werden”. Dies trage dazu bei, den Betroffenen den Zugang zum Arbeitsmarkt und eigenes Einkommen zu ermöglichen sowie Fach- und Arbeitskräfte zu sichern.
EM-Renten werden in der Regel befristet gezahlt. In Abständen prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsminderung noch besteht oder eine (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist. Durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit liefen Erwerbsgeminderte aber bisher Gefahr, ihren Rentenanspruch zu verlieren – wenn der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit über das der EM-Rente zugrunde liegende Restleistungsvermögen hinausging. Vor diesem Hintergrund war die probeweise Aufnahme oder zeitliche Ausweitung einer Erwerbstätigkeit für die Betroffenen wenig attraktiv.
