Ihre-Vorsorge Logo

Schweiz: Ab 2025 steigt das Rentenalter für Frauen auf 65

Die Alterssicherung im Alpenland soll zukunftssicher reformiert werden. Das betrifft die gesetzliche Rente und die berufliche Vorsorge.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Ausblick auf den Zugersee in der Schweiz: Bild: IMAGO / imagebroker / Stefan Huwiler

© Nicht definiert

Bern/Frankfurt (sth). Frauen in der Schweiz müssen künftig genau so lang arbeiten wie Männer. Wie das Berner Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt, wird das Renteneintrittsalter - das sogenannte Referenzalter – von Frauen und Männern ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre vereinheitlicht. Bisher müssen Frauen für den vollen Rentenanspruch nur bis zum 64. Lebensjahr arbeiten. Zudem soll das Rentenalter („Altersrücktritt“) flexibilisiert werden. Nachdem das Schweizer Parlament die Reform in der Rentenversicherung - offiziell: „Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)“ – bereits im September vergangenen Jahres beschlossen hatte, stimmte im Dezember auch der Bundesrat den Plänen zu. Die „Reform AHV 21“ soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, aber erst ein Jahr später wirksam werden.

Die Reform sieht vor, dass Frauen des Geburtsjahrgangs 1961 erst mit 64 Jahren und drei Monaten in Rente gehen können, Frauen der Jahrgänge 1962 und 1963 jeweils weitere drei Monate später. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle jüngeren Jahrgänge beträgt das Rentenalter für Frauen dem Gesetz zufolge einheitlich 65 Jahre. „Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren“, heißt es in der BSV-Mitteilung. Dieses Alter sei künftig auch für die betriebliche Altersversorgung – die in der Schweiz „berufliche Vorsorge“ heißt – maßgeblich. „Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert“, erwartet das BSV.  

Reform auch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge

Auch die berufliche Vorsorge steht aktuellen Medienberichten zufolge vor einer Reform. Allerdings sind sich die Parteien demnach noch in einigen Punkten uneinig, sodass Linke und Gewerkschaften bereits das in der Schweiz bei strittigen Fragen übliche Referendum angekündigt hätten. Die berufliche Vorsorge in der Schweiz soll die gesetzliche (AHV-)Rente so ergänzen, dass der gewohnte Lebensstandard „in einer angemessenen Weise weitergeführt werden kann“, heißt es in einer BSV-Information. Konkret bedeute das: Die Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge sollen zusammen rund 60 Prozent des Einkommens abdecken, das im Erwerbsleben erzielt wurde.

Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „obligatorisch, wenn sie bei einem Arbeitgeber mindestens 22.050 Franken verdienen“, so das BSV. Die verpflichtende Betriebsrente gelte für Jahreseinkommen bis zum Vierfachen des Mindestverdiensts, derzeit also 88.200 Franken. Pensionskassen könnten aber auch „Löhne versichern, die höher oder tiefer sind“, schreibt das BSV. Zudem könnten sich Beschäftigte, die das erforderliche Mindestjahreseinkommen nicht bei einem Arbeitgeber allein erzielen, „freiwillig versichern: bei der Pensionskasse eines ihrer Arbeitgeber, wenn das in deren Reglement vorgesehen ist, oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung“ – dem Sicherheitsnetz der betrieblichen Altersvorsorge in der Schweiz.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Time
2 Minuten

Europäische Statistikbehörde legt Untersuchung vor: Alte Menschen in Irland halten sich für besonders fit – anders als deutsche Senioren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026