Bern/Frankfurt (sth). Frauen in der Schweiz müssen künftig genau so lang arbeiten wie Männer. Wie das Berner Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt, wird das Renteneintrittsalter - das sogenannte Referenzalter – von Frauen und Männern ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre vereinheitlicht. Bisher müssen Frauen für den vollen Rentenanspruch nur bis zum 64. Lebensjahr arbeiten. Zudem soll das Rentenalter („Altersrücktritt“) flexibilisiert werden. Nachdem das Schweizer Parlament die Reform in der Rentenversicherung - offiziell: „Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)“ – bereits im September vergangenen Jahres beschlossen hatte, stimmte im Dezember auch der Bundesrat den Plänen zu. Die „Reform AHV 21“ soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, aber erst ein Jahr später wirksam werden.
Die Reform sieht vor, dass Frauen des Geburtsjahrgangs 1961 erst mit 64 Jahren und drei Monaten in Rente gehen können, Frauen der Jahrgänge 1962 und 1963 jeweils weitere drei Monate später. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle jüngeren Jahrgänge beträgt das Rentenalter für Frauen dem Gesetz zufolge einheitlich 65 Jahre. „Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren“, heißt es in der BSV-Mitteilung. Dieses Alter sei künftig auch für die betriebliche Altersversorgung – die in der Schweiz „berufliche Vorsorge“ heißt – maßgeblich. „Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert“, erwartet das BSV.
Reform auch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge
Auch die berufliche Vorsorge steht aktuellen Medienberichten zufolge vor einer Reform. Allerdings sind sich die Parteien demnach noch in einigen Punkten uneinig, sodass Linke und Gewerkschaften bereits das in der Schweiz bei strittigen Fragen übliche Referendum angekündigt hätten. Die berufliche Vorsorge in der Schweiz soll die gesetzliche (AHV-)Rente so ergänzen, dass der gewohnte Lebensstandard „in einer angemessenen Weise weitergeführt werden kann“, heißt es in einer BSV-Information. Konkret bedeute das: Die Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge sollen zusammen rund 60 Prozent des Einkommens abdecken, das im Erwerbsleben erzielt wurde.
Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „obligatorisch, wenn sie bei einem Arbeitgeber mindestens 22.050 Franken verdienen“, so das BSV. Die verpflichtende Betriebsrente gelte für Jahreseinkommen bis zum Vierfachen des Mindestverdiensts, derzeit also 88.200 Franken. Pensionskassen könnten aber auch „Löhne versichern, die höher oder tiefer sind“, schreibt das BSV. Zudem könnten sich Beschäftigte, die das erforderliche Mindestjahreseinkommen nicht bei einem Arbeitgeber allein erzielen, „freiwillig versichern: bei der Pensionskasse eines ihrer Arbeitgeber, wenn das in deren Reglement vorgesehen ist, oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung“ – dem Sicherheitsnetz der betrieblichen Altersvorsorge in der Schweiz.
