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Sozialabkommen mit der Ukraine hängt weiter

Auch zwei Jahre nach der Unterzeichnung durch die Regierungen beider Länder hat das Parlament des osteuropäischen Staats noch nicht zugestimmt.

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Flugzeug im Landeanflug bei Sonnenuntergang. Bild: IMAGO / blickwinkel / McPHOTO/M.Gann

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Berlin/Bad Homburg (sth). Mehr als zwei Jahre nach der Unterzeichnung durch die deutsche und die ukrainische Regierung ist das Sozialversicherungsabkommen beider Staaten noch immer nicht in Kraft getreten. Zwar wurde das erforderliche sogenannte Vertragsgesetz zu dem Abkommen auf deutscher Seite bereits am 17. Januar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das ukrainische Parlament, das dem Abkommen ebenfalls zustimmen muss, hat aber offenbar noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst.

Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte beider Länder von ihren Arbeitgebern bis zu zwei Jahre lang in den jeweils anderen Staat entsandt werden können, ohne die Sozialversicherung ihres Heimatlandes verlassen zu müssen. Darüber hinaus sieht das Abkommen die "uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor", teilte das Bundesarbeitsministerium nach der Unterzeichnung des Abkommens mit. Zudem könnten die Beschäftigungszeiten in beiden Staaten aufgrund der Vereinbarung zusammengezählt werden, um die für einen Rentenanspruch notwendige Wartezeit zu erfüllen. 

Abkommen mit Russland und Kasachstan stocken

Keine Fortschritte gibt es offenbar ebenfalls bei den geplanten Sozialversicherungsabkommen mit Russland und Kasachstan. Der Abschluss eines Abkommens mit Russland sei "trotz intensiven Bemühungen der Bundesregierung bisher nicht möglich" gewesen, hieß es im Sommer vergangenen Jahres. Der den Verhandlungen zugrundeliegende deutsche Entwurf entspreche dabei dem Standard, der auch bei Abkommen mit anderen Staaten verwendet werde.

Kasachstan habe Deutschland im Jahr 2018 seinen Wunsch nach Gesprächen über ein Sozialversicherungsabkommens mitgeteilt, so die Bundesregierung. Nach Prüfung des von der kasachischen Seite übersandten Rentengesetzes habe das Bundesarbeitsministerium dem zentralasiatischen Staat "im September 2018 Sondierungsgespräche angeboten". 

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