Berlin (sth). Viele der mehr als 192.000 in der Künstlersozialkasse registrierten selbstständigen Kunstschaffenden und publizistisch Tätigen leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Ihre ohnehin oft vergleichsweise geringen Einkommen sind infolge des seit mehr als einem Jahr fast vollständig eingestellten Kulturbetriebs noch weiter eingebrochen. „Dass die Seuche innerhalb von wenigen Tagen die ökonomischen Bedingungen der Künstlerinnen und Künstler und der kleinen kulturwirtschaftlichen Unternehmen zum Zusammenstürzen bringen konnte, zeigt, wie dünn das Eis der ökonomischen Absicherung der Frauen und Männer, die im Kulturmarkt arbeiten, ist“, heißt es dazu in einem heute vom Parlament diskutierten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.
„Diese beunruhigende Situation betrifft vor allem die vielen Freiberufler*innen, die in der Branche tätig sind“, schreiben die Parlamentarier in ihrer Vorlage für die Debatte. Nicht nur das ökonomische Eis, auf dem sie stehen, sei dünn. „Auch die soziale Absicherung ist unzureichend und war es auch schon vor der Pandemie.“ Deshalb seien viele Kreative unter anderem von Altersarmut bedroht und machten sich Sorgen um die Zukunft. „Existenzängste blockieren jedoch die künstlerische ebenso wie die journalistische Arbeit“, begründen die Grünen ihren Vorstoß. Deshalb müssten „dringend Konzepte zur Existenzsicherung wie Grundsicherung und Garantiesicherung zur Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter umgesetzt werden“.
Wechsel zwischen Selbstständigkeit und Festanstellung
Die Erwerbsbiographien vieler Kunstschaffender und journalistisch arbeitender Selbstständiger sei „geprägt von schwankenden Einkommen und Phasen ohne Einkommen und einem wechselnden Status als angestellt, kurzfristig beschäftigt und selbständig tätig“, stellen die Grünen fest. Lösungen für die Kultur- und Kreativbranche könnten künftig deshalb auch „als Blaupausen für andere Bereiche genutzt werden“ und damit langfristig der sozialen Absicherung vieler Menschen dienen.
Konkret fordern die Abgeordneten der Partei unter anderem,
- rückwirkend für die Zeit der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ein Existenzgeld für Soloselbständige von 1.200 Euro monatlich einzuführen,
- Auftraggeber, die mit kreativer und journalistischer Leistung wirtschaftliche Gewinne erzielen, mehr bei einer angemessenen Vergütung der dahinter stehenden Kunstschaffenden in die Pflicht zu nehmen,
- die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterzuentwickeln und unter anderem nicht anderweitig abgesicherte Selbständige in die Rentenversicherung aufzunehmen. Dabei sollten bestehende Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt und flexible Beitragszahlungen ermöglicht werden;
- den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen.
