Berlin (sth). Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Rentenbesteuerung (hier: S. 124f.) ist nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht ausreichend. “Hier bedarf es deutlich mehr Änderungen und Engagement”, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes für eine am heutigen Montag stattfindende Expertenanhörung des Bundestagsfinanzausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. So sei es “längst überfällig”, dass die vom Bundesfinanzhof 2021 in zwei Urteilen monierte drohende “Doppelbesteuerung beseitigt wird”.
Konkret verlangt der BdSt nicht nur eine steuerliche Entlastung künftiger Neurentnerinnen und -rentner, sondern auch der sogenannten Bestandsrentner - also der Menschen, die bereits im Ruhestand sind. Dazu könnten nach Ansicht nach des Verbandes der Besteuerungsanteil und der steuerfreie Anteil der Renten “für die Zukunft auch für die Jahre ab 2005 geändert werden”. Durch das sogenannte Alterseinkünftegesetz stieg der Besteuerungsanteil neuer Renten von 2005 an zunächst bis 2020 in Zwei-Prozent-Schritten von 50 auf 80 Prozent, seit 2021 in Ein-Prozent-Schritten weiter auf derzeit 83 Prozent. Ursprünglich sollte 2040 die volle Besteuerung neuer Renten erreicht werden.
Vorschlag: 0,6-Prozent-Steigerungen rückwirkend ab 2015
Durch das sogenannte Wachstumschancengesetz der Ampel-Parteien soll der Besteuerungsanteil nun bereits ab diesem Jahr rückwirkend auf 82,5 Prozent begrenzt werden und bis 2058 nur noch in Halb-Prozent-Schritten auf 100 Prozent steigen. Der BdSt spricht sich in seinem Positionspapier allerdings für einen rückwirkenden, noch langsameren Anstieg der Rentenbesteuerung aus. Demnach würde der Besteuerungsanteil für künftig beginnende Renten bereits ab 2015 von seinerzeit 70 Prozent jährlich nur noch in 0,6-Prozent-Schritten wachsen. Voll besteuert würden nach der Vorstellung des BdSt damit erstmals Renten, die ab dem Jahr 2065 gezahlt werden - sieben Jahre später, als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. Im gleichen Tempo und ebenfalls rückwirkend zwischen 2015 und 2065 solle der steuerfreie Anteil der Renten schrittweise auf 0 Prozent sinken, so der BdSt.
Trotz ihres Gesetzentwurfs geht die Bundesregierung davon aus, dass ihre Neuregelung nicht ausreichen werde, verfassungswidrige "'doppelte Besteuerungen' für alle zukünftigen Rentenkohorten vollständig zu vermeiden“. Da sowohl die langsamere Rentenbesteuerung als auch die volle steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen erst ab 2023 greifen, seien „weitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden”, heißt es in dem Entwurf. Wann dieser weitere Schritt folgt und ob er Teil des geplanten Rentenpakets II sein wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
