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Verdienst neben vorgezogener Rente steigert die Abgabenlast

IW: Generell lohnt es sich seit Januar immer, ein arbeitender Frührentner zu sein – doch der Arbeitsanreiz sinkt durch höhere Abgaben.

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Arbeiter im Rentenalter in Fabrik mit gelbem Helm und Tablet. Bild: IMAGO / agefotostock / SeventyFour

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Köln (iw/sth). Die Altersrente vorzeitig genießen und trotzdem weiterarbeiten: Seit Beginn des Jahres 2023 dürfen Frührentnerinnen und -rentner unbegrenzt viel verdienen, ohne dass Geld von der Rente abgezogen wird. Die Bundesregierung hofft so, mehr Erwerbstätige im Job zu halten, um den Fachkräftemangel abzuschwächen. Doch weil die Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, muss auf sie Einkommensteuer gezahlt werden. Rente und Gehalt werden daher zusammengerechnet, nach dem Gesamtbetrag berechnet sich die Steuer. Dadurch steigt für weiterarbeitende Frührentner laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die Abgabenlast. Generell lohnt es sich nach Angaben des arbeitgebernahen Instituts seit Januar immer, ein arbeitender Frührentner zu sein – allerdings sinkt der Arbeitsanreiz durch die höhere Abgabenlast. Denn je nach Rentenhöhe, Gehalt und Familienstand steigt die Abgaben unterschiedlich stark. Wer als Single etwa 15.000 Euro Rente im Jahr bezieht und 25.000 Euro hinzuverdient, habe Abgaben von 38,4 Prozent auf diesen Hinzuverdienst, so das IW. Ohne Rente läge die Steuerbelastung dieses Gehalts bei 26,6 Prozent.

Ehepaare profitieren von Neuregelung besonders

Die Berechnungen zeigen den IW-Forschenden Ruth Maria Schüler und Martin Beznoska zufolge, dass ein Single mit einer Rente von 25.000 Euro jährlich und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro im Schnitt 46 Prozent Steuern zahlt. Besonders günstig kämen dagegen Ehepaare weg: „Aufgrund des Ehegattensplittings profitieren sie ohnehin steuerlich, der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ändert daran nichts“, heißt es in der Studie. In keinem der untersuchten Szenarien steige die Abgabenlast für Ehepaare über 40 Prozent. Ob die Neuerung wie erhofft den Fachkräftemangel abmildern kann, sei zumindest zweifelhaft, zeigt sich das IW skeptisch. „Wer sich nach 45 Jahren Arbeit bisher entschieden hat, weiterzuarbeiten, kann nun Rente und Arbeitseinkommen beziehen“, so IW-Steuerexperte Beznoska. „Das zusätzliche Geld wird mitgenommen, die hohe Abgabenlast wird bei der Überlegung keine Rolle spielen. Und wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze weniger arbeiten möchte, wird auch in Zukunft vermutlich eher den Minijob wählen.“

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