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Versicherungsnummernachweis ersetzt SV-Ausweis

Seit Jahresbeginn muss der Verlust oder das Wiederfinden des Nachweises oder Ausweises der Rentenversicherung nicht mehr mitgeteilt werden.

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Das Bild zeigt Sozialversicherungsausweis, Seite 1

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Berlin (drv/sth). Seit dem 1. Januar ersetzt der Versicherungsnummernachweis (VN-Nachweis) den bisherigen Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis). Das neue Dokument enthält – wie bisher der SV-Ausweis – die Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum.

Darüber hinaus profitieren die Versicherten von folgenden Neuerungen:

  • Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummernachweises / Sozialversicherungsausweises muss der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden.
  • Mit der Änderung ist es nun außerdem möglich, mehrere Versicherungsnummernachweise zu besitzen. Zugleich entfällt die Pflicht, unbrauchbare Versicherungsnummernachweise an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückzugeben.
  • Beschäftigte sind außerdem nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernachweis vorzulegen. Hintergrund hierfür ist der automatisierte Abruf der Versicherungsnummer seitens der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung.
Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.

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