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Sozialversicherungsausweis bald nicht mehr nötig

Bundesregierung plant automatisierten Abruf der Versicherungsnummer von Beschäftigten durch die Arbeitgeber bei der Rentenversicherung.

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Das Bild zeigt Sozialversicherungsausweis, Seite 1

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Berlin/Frankfurt (sth). Über Jahrzehnte hinweg bekamen ihn jedes Jahr hunderttausende Berufs- oder Studienanfängerinnen und -anfänger: den Sozialversicherungsausweis. Er musste bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung beim Arbeitgeber vorgelegt und in einigen Berufen auch bei der Beschäftigung mitgeführt werden. Bereits seit Januar 2011 ist er allerdings in der früheren Form entfallen: Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten jetzt nur noch ein Schreiben ihres Rentenversicherungsträgers, worin ihnen ihre Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.

Jetzt will die Bundesregierung „im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung“ die Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestalten, wie es in einem Gesetzentwurf heißt, der kürzlich in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Demnach soll die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises „durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst“ werden. Zudem solle der Sozialversicherungsausweis vollständig durch den Versicherungsnummern-Nachweis ersetzt werden, heißt es in dem Entwurf.

Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenem Rentenbeginn fallen weg

Ebenfalls in dem geplanten Gesetz enthalten ist der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente sowie die Ausweitung der Nebenverdienstmöglichkeit von Erwerbsgeminderten ab 2023. Dadurch könnten künftig alle Ruheständler bereits ab der Mindestaltersgrenze von in der Regel 63 Jahren neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen, „ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Durch die Neuregelung könne „ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken“. 

Bereits im Frühjahr 2020 hatte die Bundesregierung beschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und -rentner von 6.300 Euro auf zunächst 44.590 Euro, ab 2021 auf 46.060 Euro anzuheben. Damit wollte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) angesichts der damaligen Pandemiesituation und der damit verbundenen Personalengpässe vor allem ältere Beschäftigte in den Pflegeberufen dazu ermuntern, über die Mindestaltersgrenze hinaus im Job zu bleiben. Ohne die jetzige gesetzliche Neuregelung wäre ab dem kommenden Jahr wieder die frühere Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro in Kraft getreten.

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