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Viele OECD-Staaten wollen erste Altersvorsorge-Säule stärken

Europabüro der Deutschen Sozialversicherung lässt Sympathie für langfristig orientierte automatische Rentenanpassungen erkennen.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel/Bad Homburg (sth). Viele OECD-Staaten set­zen bei der Reform ihrer Alterssicherungssysteme auf eine Stär­kung der sogenannten ers­ten Säule, also der staatlichen Rentenversicherung. Das geht laut einer Bewertung des Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) aus der kürzlich vorgestellten Studie „Renten auf einen Blick 2021“ (englisch: Pensions at a Glance) hervor. Zu den Staaten, die ihr gesetzliches Rentensystem in den vergangenen Jahren verbessert haben, gehören nach Darstellung der DSV-Vertretung in Brüssel die EU-Staa­ten Polen, Slo­we­nien und Ungarn, „die die Ren­ten­leis­tun­gen deut­lich erhöht“ hätten.

Eine vorrangige Betonung der ers­ten Säule sei jedoch „nicht gleich­be­deu­tend mit einer Aus­wei­tung” des umla­gefinanzierten Renten­sys­tems, betont die DSV. So werde Grie­chen­land die umla­ge­fi­nan­zier­ten Zusatz­ren­ten durch ein „kapi­tal­ge­deck­tes Sys­tem mit Bei­trags­pri­mat“ erset­zen. Damit würden die bisher aus Rentenbeiträgen bezahlten Zusatzrenten durch in der Höhe begrenzte Einzahlungen ersetzt, die am Kapitalmarkt angelegt werden. Dane­ben zeich­ne sich ein „kla­rer Trend“ ab, die Ren­ten von Beschäftigten mit einem nied­ri­gen Ein­kom­men während des Erwerbslebens aufzustocken, so die Brüsseler Sozialexperten. „Hierzu gehö­ren auch die EU-Län­der Deutsch­land und Lett­land“.

Lebensarbeitszeit und Rentenbezugszeit aneinander binden

Die OECD spricht sich der DSV zufolge dafür aus, die Lebensarbeitszeit und die Rentenbezugszeit in ihren 38 Mitgliedstaaten künftig auto­ma­ti­sch aneinander zu binden. Auto­ma­ti­sche Anpas­sungs­mechanismen erhöhten die „Wahr­neh­mung mit­tel- bis lang­fris­ti­ger Ziele“, begründet die DSV die Position der OECD, während staatliche Eingriffe „eher von kurz­fris­ti­gen Ziel­set­zun­gen gelei­tet“ seien. Als „spe­zi­fi­schen automa­ti­schen Anpas­sungs­me­cha­nis­mus“ bewerbe die OECD das Verfahren, die Regelaltersgrenze an die fer­nere Lebens­er­war­tung zu koppeln, so die DSV. Dazu sollten zwei Drittel der erwarteten längeren durchschnittlichen Lebenszeit auf Arbeitszeit und ein Drittel auf einen längeren Rentenbezug entfallen.

Ein solcher Mecha­nis­mus „kann zur lang­fris­ti­gen finanziellen Trag­fä­hig­keit der Alters­si­che­rungs­sys­teme bei­tra­gen“, meint die deutsche Europavertretung und unterstreicht damit, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, die anstehenden demografischen Herausforderungen zu bewältigen. Aller­dings sei dieser Ansatz „nicht ver­tei­lungs­neu­tral“. So hätten eine geringe Bil­dung und ein nied­ri­ger sozia­ler Sta­tus oder belastende Arbeits­be­din­gungen eine „signi­fi­kante Aus­wir­kung auf die Lebens­er­war­tung“ – bei Männern noch mehr als bei Frauen. Eine weitere Anhebung der Regel­al­ters­grenze belas­te diese benachteiligten Grup­pen deshalb „über­pro­por­tio­nal“, schreiben die Brüsseler DSV-Fachleute.

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