Bad Homburg (mjj) Stirbt ein Elternteil, bekommen Kinder von der Deutschen Rentenversicherung eine Halbwaisenrente. Sterben beide Elternteile, fließt eine Vollwaisenrente. Was aber, wenn die Kinder volljährig werden?
Auch dann kann eine Waisenrente weiter gewährt werden, wenn der junge Erwachsene noch in einer Ausbildung ist, die einen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert. Zur Ausbildung zählen Zeiten
- an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
- Hochschulen,
- Berufsschulen und
- vergleichbare Ausbildungsmaßnahmen.
Selbst Fernunterricht kann als Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Etwa dann, wenn dieser einer herkömmlichen Ausbildung vergleichbar ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Bildungsmaßnahme als Ausbildung anerkannt wird, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung auch in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen, am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 4800 oder in einem ausführlichen FAQ auf ihrer Jugendplattform www.rentenblicker.de.
