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Wann Studierende Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen

Wer neben dem Studium arbeitet, muss oft Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In bestimmten Fällen kann man sich davon befreien lassen.

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StufentInnen in Bibliothek mit Papieren und Tablet. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (drv). Viele Studenten arbeiten nebenbei, um sich das Studium zu finanzieren. Damit stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Dabei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen.

Versicherungspflicht bei unbefristeten Jobs

Wer unbefristet arbeitet und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Durch die Zahlung von Beiträgen entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente. Der zu zahlende Beitrag beträgt derzeit 3,6 Prozent des Einkommens. Beim Arbeitgeber kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt jedoch nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung, sondern auch die umfassende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer unbefristet arbeitet und mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist immer versicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Student und Arbeitgeber teilen sich die zu zahlenden Beiträge.

Broschüre: „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“

Alle Informationen rund um dieses Thema fasst die Broschüre „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ zusammen. Sie steht hier zum Download bereit. Sie kann auch telefonisch unter 0800 1000 4800 – der kostenfreien Service-Hotline der Rentenversicherung – bestellt werden.

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