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Minijobs: Eigener Rentenbeitrag rechnet sich

Wer aus seinem 450-Euro-Job monatlich 16,20 Euro in die Rentenversicherung einzahlt, sichert sich den Anspruch auf mehrere Leistungen.

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Erschöpfte Putzfrau beim Fensterputzen. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Berlin/Bad Homburg (drv). Schüler, Studenten, Hausfrauen und Rentner: Rund 6 Millionen Menschen arbeiteten 2020 in Deutschland in einem Minijob und verdienten damit maximal 450 Euro im Monat. Seit 2013 sind Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,20 Euro im Monat. „Um Abzüge zu vermeiden, lassen sich trotzdem mehr als 80 Prozent aller Minijobber von der Versicherungspflicht befreien. Sie verzichten damit aber nicht nur auf höhere Rentenanwartschaften, sondern auch auf weitere wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung“, erklären die Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Den Hauptteil des Beitrags trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber. Minijobber selbst zahlen in der Regel zusätzliche 3,6 Prozent ihres Gehaltes in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Zeit im Minijob wird später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit angerechnet. Das gilt für die Altersrente ebenso wie für eine mögliche Erwerbsminderungsrente und eine Hinterbliebenenrente. Darüber hinaus zählt diese Beitragszeit auch für Rehabilitationsleistungen: Wer in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann über die Rentenversicherung eine Reha beantragen.

Lohnenswert vor allem für Elternteile mit Minijob

Eine Beitragszahlung lohnt sich besonders für Eltern mit Minijob: Zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes – der „Kinderberücksichtigungszeit“ – werden ihre Beiträge bei der Rentenberechnung um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Für die Rente zählt der Job auf 450-Euro-Basis dann also so viel, als hätte er bis zu 675 Euro monatlich eingebracht. In einem solchen Fall steigt die spätere Altersrente durch ein Jahr im versicherungspflichtigen Minijob nach heutigen Werten um 6,67 Euro monatlich. Das sind 80,04 Euro im Jahr und damit 37,08 Euro mehr, als ohne eigene Einzahlung.

Auch bei einer Riester-Rente profitieren Minijobber, wenn sie in die Rentenkasse einzahlen: Hier brauchen sie durch ihr geringes monatliches Einkommen nur einen niedrigen Eigenbeitrag zur Riester-Rente zu zahlen. Für Mütter und Väter ist dies besonders günstig, da sie neben der staatlichen Grundzulage auch Kinderzulagen erhalten.

Rentnerinnen und Rentner, die über die reguläre Altersgrenze hinaus einen Minijob ausüben, können eigene Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und damit ihre Rente steigern. Bei einem monatlichen Einkommen von 450 Euro und einer Beitragszahlung von 16,20 Euro steigt die Rente nach einem Jahr um rund 5 Euro. Damit fließen die gezahlten Beiträge in weniger als vier Jahren zurück ins Portemonnaie. Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bindend. Weil sie damit auf viele Vorteile verzichten, rät die Deutsche Rentenversicherung, sich vorab umfassend beraten zu lassen, etwa bei der Minijob-Zentrale.

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