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Experten uneins über die Zukunft der Minijobs

Sachverständige schätzen nicht nur die Stoßrichtung von Oppositionsanträgen unterschiedlich ein, sondern kritisieren auch Details.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Berlin (hib/sth). Kontrovers haben Experten am Montag im Bundestags-Sozialausschuss drei – ebenfalls kontroverse – Anträge von AfD, FDP und der Linken zur Zukunft der Minijobs beurteilt. Uneinig waren die Sachverständigen dabei laut einem Bericht der Bundestags-Website „nicht nur in ihrer Einschätzung der generellen Stoßrichtung der Anträge, sondern auch in ihrer Kritik in Detailfragen“. Während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Forderung der Linken unterstützte, dass jede Beschäftigung ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sein sollte, sagte etwa Ulrich Walwei, Vize-Direktor am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit: „Es scheint nicht praktikabel, auf eine Bagatellgrenze zu verzichten.“

Gegen die von FDP und AfD geforderte Dynamisierung und Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro sprach sich Markus Grabka, Senior Researcher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), aus. Deutschland habe bereits einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Eine Dynamisierung würde die Zahl der Minijobber weiter anwachsen lassen – und damit auch die Zahl der Menschen in prekärer Beschäftigung. Minijobber hätten häufig keinen oder nur einen befristeten Arbeitsvertrag, keinen bezahlten Urlaub oder keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dagegen widersprach Susanne Wagenmann, Leiterin Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Kritik an geringfügen Beschäftigungsverhältnissen. Minijobs sorgten für Flexibilität am Arbeitsmarkt. Gerade kleinen Unternehmen böten sie die Möglichkeit, Beschäftigung passgenau zu organisieren, so Wagenmann, etwa um Auftragsspitzen abzufedern. Eine Abschaffung widerspräche somit den Interessen der Arbeitgeber – aber auch der geringfügig Beschäftigten selbst. Die BDA-Vertreterin sprach sich für eine regelmäßige Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze entsprechend der Lohnentwicklung aus.

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