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Was der Brexit für die Rente bedeutet

Die Rentenversicherung beantwortet häufig gestellte Fragen zu in Großbritannien zurückgelegten Arbeitszeiten vor und nach dem 31. Dezember 2020.

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Deutscher Reisepass auf Weltkarte liegend. Bild: IMAGO / agefotostock / johanness86

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Berlin/Bad Homburg (sth). Erst vor wenigen Tagen hat Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach auf die rechtlich derzeit unklare Situation hingewiesen, die auf viele Beschäftigte zukommt, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals in Großbritannien arbeiten. Zugleich kündigte sie die zeitnahe Veröffentlichung eines Katalogs mit häufig gestellten und wichtigen Fragen und Antworten zur künftigen sozialrechtlichen Situation im deutsch-britischen Verhältnis an. Dieser Katalog wurde von der Deutschen Rentenversicherung jetzt veröffentlicht. Er umfasst zum Beispiel Fragen und Antworten

  • für Arbeitgeber
  • zur freiwilligen Versicherung
  • zum Rentenanspruch
  • zum Rentenbezug und
  • zur Krankenversicherung der Rentner. 
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Arbeitnehmer aus den EU- und EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) trotz aller derzeitigen politischen Umstimmigkeiten zwischen London und Brüssel auch künftig Versicherungszeiten in Großbritannien für ihre spätere Rente angerechnet bekommen.

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