Bochum (sth). Minijobber und ihre Arbeitgeber haben im ersten Quartal dieses Jahres knapp 2,3 Milliarden Euro an Sozialbeiträgen gezahlt. Das sind etwa 5,3 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal, aber rund zwei Prozent weniger als in den letzten drei Monaten des Jahres 2023. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten ersten Quartalsbericht der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) für das Jahr 2024 hervor. Demnach zog die in Essen und Cottbus ansässige Behörde von Januar bis März knapp 1,2 Milliarden Euro an Beiträgen für die Rentenversicherung und knapp 940 Millionen für die Krankenversicherung ein. Knapp 148 Millionen Euro entfielen auf die Pauschalsteuer, die Unternehmen für Minijobber zahlen müssen.
Hauptgrund für das Beitragsplus im Jahresvergleich dürfte die Anfang 2024 von 520 auf 538 Euro angehobene monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte sein. Gegenüber dem vierten Quartal 2023 sank das Sozialbeitragsaufkommen der Minijobber aber um knapp zwei Prozent - wahrscheinlich wegen des im Herbst eines Jahres in vielen Betrieben gezahlten Weihnachtsgeldes oder wegen Bonuszahlungen.
20,5 Prozent der gewerblichen Minijobber zahlen eigene Rentenbeiträge
Von den insgesamt 6,83 Millionen Minijobbern im März 2024 arbeiteten der Minijob-Zentrale zufolge knapp 6,6 Millionen in Unternehmen und knapp 250.000 in Privathaushalten. Rund 1,35 Millionen oder fast 20,6 Prozent der gewerblich beschäftigten 538-Euro-Jobber zahlten demnach freiwillig eigene Rentenbeiträge, um ihre späteren Altersrentenansprüche zu erhöhen und - bei Bedarf und nach entsprechender Versicherungszeit - Anspruch auf eine Reha-Maßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente zu haben.
In Privathaushalten nahmen mit rund 30.700 und einem Anteil von knapp 12,3 Prozent deutlich weniger Minijobber die Möglichkeit wahr, Beiträge aus eigener Tasche an die Rentenversicherung zu zahlen. Grund dürften hier die deutlich höheren notwendigen Eigenbeiträge sein: Während Minijobber im gewerblichen Bereich nur 3,6 Prozent ihres Verdiensts dafür aufbringen müssen, fallen für Beschäftigte in Privathaushalten wegen des deutlich geringeren Beitragsanteils der Arbeitgeber 13,6 Prozent an.
