Ihre-Vorsorge Logo

Weniger Sozialbeiträge für Minijobber gezahlt

Nach aktuellen Daten der Minijob-Zentrale führten die Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter im ersten Quartal 2024 gut fünf Prozent mehr an Rentenbeiträgen ab als im Vorjahr - gegenüber dem letzten Quartal gab es bei den Sozialbeiträgen aber einen Rückgang.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Schreiben der Minijobzentrale mit Kuli

© Nicht definiert

Bochum (sth). Minijobber und ihre Arbeitgeber haben im ersten Quartal dieses Jahres knapp 2,3 Milliarden Euro an Sozialbeiträgen gezahlt. Das sind etwa 5,3 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal, aber rund zwei Prozent weniger als in den letzten drei Monaten des Jahres 2023. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten ersten Quartalsbericht der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) für das Jahr 2024 hervor. Demnach zog die in Essen und Cottbus ansässige Behörde von Januar bis März knapp 1,2 Milliarden Euro an Beiträgen für die Rentenversicherung und knapp 940 Millionen für die Krankenversicherung ein. Knapp 148 Millionen Euro entfielen auf die Pauschalsteuer, die Unternehmen für Minijobber zahlen müssen. 

Hauptgrund für das Beitragsplus im Jahresvergleich dürfte die Anfang 2024 von 520 auf 538 Euro angehobene monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte sein. Gegenüber dem vierten Quartal 2023 sank das Sozialbeitragsaufkommen der Minijobber aber um knapp zwei Prozent - wahrscheinlich wegen des im Herbst eines Jahres in vielen Betrieben gezahlten Weihnachtsgeldes oder wegen Bonuszahlungen. 

20,5 Prozent der gewerblichen Minijobber zahlen eigene Rentenbeiträge

Von den insgesamt 6,83 Millionen Minijobbern im März 2024 arbeiteten der Minijob-Zentrale zufolge knapp 6,6 Millionen in Unternehmen und knapp 250.000 in Privathaushalten. Rund 1,35 Millionen oder fast 20,6 Prozent der gewerblich beschäftigten 538-Euro-Jobber zahlten demnach freiwillig eigene Rentenbeiträge, um ihre späteren Altersrentenansprüche zu erhöhen und - bei Bedarf und nach entsprechender Versicherungszeit - Anspruch auf eine Reha-Maßnahme oder eine Erwerbsminderungsrente zu haben. 

In Privathaushalten nahmen mit rund 30.700 und einem Anteil von knapp 12,3 Prozent deutlich weniger Minijobber die Möglichkeit wahr, Beiträge aus eigener Tasche an die Rentenversicherung zu zahlen. Grund dürften hier die deutlich höheren notwendigen Eigenbeiträge sein: Während Minijobber im gewerblichen Bereich nur 3,6 Prozent ihres Verdiensts dafür aufbringen müssen, fallen für Beschäftigte in Privathaushalten wegen des deutlich geringeren Beitragsanteils der Arbeitgeber 13,6 Prozent an.      

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Vorträge zu verschiedensten Themen an. Eine Übersicht über das Angebot im Oktober.

Time
1 Minuten

46 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern die Bundesregierung auf, die Rentenreform nicht zu verwässern. Was empfehlen sie?

Time
1 Minuten

Um die Vorschläge der Rentenkommission gibt es eine anhaltende politische Debatte. Was davon wird umgesetzt? Der Vizekanzler setzt sich für eine Maßnahme besonders ein.

Time
2 Minuten

Die Digitale Rentenübersicht kann ein wichtiger Baustein für mehr Transparenz bei der Altersvorsorge sein. So funktioniert sie.

Time
2 Minuten

Bei der CDU findet man, dass es der Koalitionspartner beim eingeschlagenen Reformweg nicht eilig genug hat. Gerade der Rentenentwurf müsse nun schnell kommen, fordert CDU-Generalsekretärin Hoppermann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026