München (tö). Der eine oder die andere hat es womöglich schon mit Freude registriert. Vielen Rentnerinnen und Rentnern mit einer Betriebsrente bleibt in diesem Jahr netto mehr übrig. Der Grund: Der Freibetrag, auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden, ist 2026 erneut gestiegen, diesmal von 187,25 auf 197,75 Euro. Doch wer profitiert davon? ihre-vorsorge.de hat nachgerechnet.
Wie der Freibetrag bei der Krankenversicherung wirkt
Vom höheren Freibetrag bei der Betriebsrente profitieren ausschließlich Ruheständler, die in der Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich pflichtversichert sind. Auch entsprechend versicherte Beschäftigte mit einer Betriebsrente, die weiterarbeiten, haben Anspruch auf den Freibetrag. All diese Versicherten müssen in der Krankenversicherung (KV) nicht für die komplette Betriebsrente Beiträge für ihre Krankenkasse zahlen, sondern nur für den Betrag oberhalb des Freibetrags. Für freiwillig Versicherte wie Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner, die nicht pflichtversichert sein können, etwa weil sie in ihrem Arbeitsleben lange privat versichert waren und ihnen daher die Vorversicherungszeiten fehlen, gilt der Freibetrag hingegen nicht.
Für die Beiträge zur Pflegeversicherung (PV) gilt kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Falls also in der PV die Freigrenze von ebenfalls 197,75 Euro überschritten ist, ist für die gesamte Betriebsrente der Beitrag in die Pflegeversicherung zu zahlen.
Auswirkung des Freibetrags: drei Beispielrechnungen
Beispiel 1, Betriebsrente 150 Euro: Eine Betriebsrentnerin erhält eine Betriebsrente von 150 Euro im Monat. Sie liegt damit deutlich unterhalb des Freibetrags und der Freigrenze. Sie hat deshalb keine Abzüge, deshalb überweist ihr die Zahlstelle für die Betriebsrente, also zum Beispiel eine Pensionskasse, ein Versorgungswerk oder ihr früherer Arbeitgeber, die 150 Euro eins zu eins auf ihr Konto. Da der Freibetrag normalerweise jedes Jahr angehoben wird, wird sie voraussichtlich auch in Zukunft ihre Betriebsrente ohne Abzüge kassieren können, selbst wenn die monatliche Zusatzrente um zum Beispiel ein Prozent pro Jahr erhöht wird.
Beispiel 2, Betriebsrente 250 Euro: Ein Betriebsrentner erhält eine Betriebsrente von 250 Euro. Damit ist die Untergrenze für die Abzüge überschritten. Bei der KV sind nun Beiträge auf einen Betrag von 52,25 (250 -197,75) Euro zu zahlen. Der allgemeine Beitragssatz liegt nach wie vor bei 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erheben darf, nach den jüngsten Erhöhungen bei mittlerweile 3,1 Prozent, macht zusammen 17,7 Prozent. Denn zu zahlen ist der volle und nicht der halbierte Beitrag. Dem Betriebsrentner werden also 9,25 (17,7 Prozent von 52,25) Euro von den 250 Euro schon mal abgezogen. Hinzu kommt der Beitrag für die PV. Dieser ist voll zu bezahlen, weil mit den 250 Euro die Freigrenze überschritten ist. Da der Betriebsrentner kinderlos ist, sind auf die 250 Euro also weitere 4,2 Prozent fällig, das sind 10,50 Euro. Von den 250 Euro werden insgesamt 19,75 Euro abgezogen, es bleiben 230,25 Euro übrig.
Beispiel 3, Betriebsrente 450 Euro: Eine Rentnerin kann sich über eine Betriebsrente von 450 Euro freuen, sie hat aber nun deutlich höhere Abzüge. Für die Krankenkasse sind, wieder gerechnet mit einem Beitrag von 17,7 Prozent, Beiträge auf 252,25 (450 minus 197,75) Euro fällig, das sind 44,65 Euro. Da sie ein Kind unter 25 Jahren hat, liegt ihr Beitrag für die Pflegeversicherung nicht bei 4,2, sondern bei 3,6 Prozent. Zu zahlen hat sie 16,20 Euro (3,6 Prozent von 450 Euro). Von den 450 Euro Betriebsrente bleiben ihr also 389,15 (450 - 44,65 -16,20) Euro übrig, das sind schon knapp 61 Euro weniger.
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