München (tö). Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (BAV) in Deutschland ist ins Stocken geraten. Das geht aus dem „Alterssicherungsbericht 2024“ hervor, den das Bundesarbeitsministerium vor kurzem vorgelegt hat. Demnach konnte der Anstieg der BAV-Anwartschaftszahlen nicht mit dem starken Zuwachs der Beschäftigten Schritt halten. „Im Jahr 2023 ist sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen“, so der Bericht. Weiter heißt es darin: Der Zuwachs in der BAV, der vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 erfolgt sei, habe in den vergangenen Jahren „deutlich an Dynamik verloren“.
Laut der Regierungsanalyse belief sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit BAV-Anwartschaften 2021 auf rund 18,4 Millionen im Jahr 2021, nach 18 Millionen 2019. Vier Jahre später, 2023, lag sie jedoch nur noch bei 18,1 Millionen, obwohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in diesen vier Jahren von 33,7 Millionen auf 34,9 Millionen deutlich zugelegt hat. Deshalb verfügt nur noch gut die Hälfte (51,9 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorgung – bei allerdings großen Unterschieden in der Verbreitung.
So haben 81 Prozent der Beschäftigten im Kredit- und Versicherungsgewerbe eine BAV, im Gastgewerbe liegt der Anteil nur bei 15 Prozent. Weniger verbreitet ist die BAV vor allem in Kleinbetrieben, bei Geringverdienern, bei Beschäftigten, die nicht von Tarifverträgen profitieren, und bei befristet angestellten Mitarbeitenden.
Für das nachlassende Interesse an der BAV werden in dem Bericht vor allem drei Gründe genannt:
- Mehr Arbeitsplätze sind vor allem in den Branchen entstanden, in denen die BAV nicht stark verbreitet ist. Das dürfte vor allem auf das Dienstleistungsgewerbe mit vielen niedrig bezahlten Jobs zutreffen.
- Wer einen neuen Job aufnimmt, unterschreibt meist nicht gleich einen zusätzlichen Vorsorgevertrag über den Betrieb. Denn je länger die Zugehörigkeit zu einem Betrieb, desto häufiger wandeln Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente um.
- Das wirtschaftliche Umfeld (niedrige Zinsen, Corona-Pandemie, hohe Inflation, Anstieg der Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs) hat offenbar die Bereitschaft sinken lassen, sich für eine BAV zu entscheiden. Das gelte „gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen“. Daran habe auch die verpflichtende Beteiligung der Arbeitgeber an der BAV nichts geändert, sie habe allenfalls „ein stärkeres Absinken der BAV-Beteiligung verhindert“, so der Bericht.
Geringverdiener-Förderung wirkt sich positiv aus
Positiv hat sich die 2018 eingeführte staatliche Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit einem laufenden Arbeitslohn von nicht mehr als 2575 Euro bemerkbar gemacht. Der Zuschuss beläuft sich auf 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 288 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Dem Alterssicherungsbericht zufolge wurde der Förderbetrag im Jahr 2023 von rund 92.000 Arbeitgebern in Deutschland in gut einer Million Fälle für Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt. Im Durchschnitt wurden 194 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt.
Laut den Daten der Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) betrug die durchschnittliche Höhe einer Bruttorente aus der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2023 monatlich rund 535 Euro. Seniorinnen erhielten mit 382 Euro allerdings deutlich weniger als Senioren mit 696 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Bruttorente aus einer Betriebsrente der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst belief sich auf rund 363 Euro.
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